Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.1989 - 265/88   

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EuGH, 12.12.1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,1199)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,1199)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,1199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Messner

    EWG-Vertrag, Artikel 48 ff .
    Freizuegigkeit - Einreise - und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verwaltungsformalitäten - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Nichterfuellung - Sanktionen - Grenzen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Messner

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einreise in das italienische Hoheitsgebiet; Erstattung einer Aufenthaltsanzeige nach dem italienischem Recht; Verstoß gegen die Bestimmungen der Freizügigkeit im Hinblick auf die Aus- und Einreisebestimmungen nach italienischem Recht; Angemessenheit ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 3 c; ; EWG-Vertrag Art. 56 Abs. 1; ; Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15.10.1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen ... für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft Art. 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Einreise - und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verwaltungsformalitäten - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Nichterfuellung - Sanktionen - Grenzen

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verwaltungsformalitäten - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Nichterfüllung - Sanktionen - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 257
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 12.12.1989 - 265/88
    Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 ( Watson/Belmann, Slg . 1976, 1185 ), hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten dadurch, daß es den Grundsatz der Freizuegigkeit aufstellt und all denen, die in seinen Geltungsbereich fallen, das Recht verleiht, zu einem im Vertrag vorgesehenen Zweck in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, nicht die Befugnis zum Erlaß von Maßnahmen genommen hat, die ihnen die genaue Kenntnis der Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet ermöglichen sollen .
  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

    Auszug aus EuGH, 12.12.1989 - 265/88
    Juli 1980 in der Rechtssache 157/79 ( Pieck, Slg . 1980, 2171, Randnr . 19 ) bezueglich der Nichtbeachtung jener Formalitäten, die ein unter dem Schutz des Gemeinschaftsrechts stehender Arbeitnehmer zum Nachweis seines Aufenthaltsrechts zu befolgen hat, bereits entschieden hat, dürfen die innerstaatlichen Stellen für Verstösse gegen solche Vorschriften im übrigen zwar Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Vergehen von Inländern gelten; unzulässig wäre es aber danach, eine unverhältnismässige Sanktion vorzusehen, die ein Hindernis für die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer schaffen würde .
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Nach der ständigen Rechtsprechung zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die eine unter dem Schutz des Gemeinschaftsrechts stehende Person zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts zu beachten hat, dürfen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen solche Obliegenheiten zwar Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Zuwiderhandlungen von Inländern gelten; sie dürfen jedoch keine unverhältnismäßige Sanktion vorsehen, die eine Beeinträchtigung dieses Aufenthaltsrechts schaffen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 19, und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14).

    Dies ist insbesondere bei Freiheitsstrafen und erst recht bei der Ausweisung der Fall, die die Verneinung des durch den Beschluß Nr. 1/80 verliehenen und garantierten Aufenthaltsrechts selbst darstellt (vgl. entsprechend Urteile Watson und Belmann, Randnr. 20, Pieck, Randnr. 19, und Messner, Randnr. 14).

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/07

    Michaeler und Subito - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und

    Hierbei seien nach den Urteilen vom 12. Dezember 1989, Messner (C-265/88, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14), und vom 29. Februar 1996, Skanavi und Chryssanthakopoulos (C-193/94, Slg. 1996, I-929, Randnr. 36), die mit der fraglichen nationalen Maßnahme verknüpfte Sanktionsregelung und insbesondere deren Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Nach einer ständigen Rechtsprechung zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die für die Feststellung des Aufenthaltsrechts einer durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Person verlangt werden, dürfen die Mitgliedstaaten jedoch keine unverhältnismässige Sanktion vorsehen, die ein Hindernis für die Freizuegigkeit schaffen würde, was namentlich bei einer Freiheitsstrafe der Fall ist (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Meßner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 265/88   

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https://dejure.org/1989,14959
Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,14959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,14959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 265/88 (https://dejure.org/1989,14959)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Lothar Messner.

    Freizügigkeit - Aufenthaltserklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 265/88
    Der Mitgliedstaat kann allerdings von dem Betroffenen verlangen, daß er seine Anwesenheit im Hoheitsgebiet anzeigt." 12. Da die Situation auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts also völlig klar ist, ist es nicht verwunderlich, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson/Belmann, Slg. 1976, 1185) festgestellt hat:.

    In dem Urteil Watson/Belmann haben Sie erklärt:.

    26. Aus all diesen Gründen hält sich die italienische Dreitagesfrist nicht, entsprechend dem in dem Urteil Watson/Belmann verwendeten Ausdruck, "in angemessenen Grenzen".

    C - Zu den Sanktionen 27. Zu den Sanktionen, die die nationalen Behörden in einem solchen Fall rechtmäßigerweise anwenden können, finden wir in den Urteilen Watson/Belmann und Pieck4 wertvolle Beurteilungskriterien.

    33. Diese Bestimmung stellt einen guten Vergleichsmaßstab für die Anwendung des vom Gerichtshof in dem Urteil Watson/Belmann entwickelten Grundsatzes der Sanktionen dar, "die denen vergleichbar sind, die wegen gleichwertiger strafbarer Handlungen gegen Inländer verhängt werden".

    34. Eine Geldbuße, die höchstens 50 000 LIT (ungefähr 1 500 BFR) betragen kann, könnte im übrigen wohl kaum als "eine Sanktion..., die so außer Verhältnis zur Schwere der Tat steht, daß sie sich als eine Behinderung der Freizügigkeit erweist" (Urteil Watson/Belmann, Randnr. 21), angesehen werden.

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   FG Niedersachsen, 09.03.1993 - I 265/88   

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https://dejure.org/1993,23289
FG Niedersachsen, 09.03.1993 - I 265/88 (https://dejure.org/1993,23289)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.1993 - I 265/88 (https://dejure.org/1993,23289)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 1993 - I 265/88 (https://dejure.org/1993,23289)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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