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   EuGH, 18.05.1989 - 266/87, 267/87   

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EuGH, 18.05.1989 - 266/87, 267/87 (https://dejure.org/1989,1805)
EuGH, Entscheidung vom 18.05.1989 - 266/87, 267/87 (https://dejure.org/1989,1805)
EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 266/87, 267/87 (https://dejure.org/1989,1805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association of Pharmaceutical

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1 . Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Maßnahmen einer Standesorganisation der Apotheker

  • EU-Kommission

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association of Pharmaceutical

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 30 und 36 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Gemeinschaftskonformität von Maßnahmen einer nationalen Standesorganisation der Apotheker über verschreibungspflichtige Arzneimittel ; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 30; EWGV Art. 36
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Maßnahmen einer Standesorganisation der Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Arzneimittel - Paralleleinfuhren - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitsschutz - Warenzeichenrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2305
  • GRUR Int. 1990, 461
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.05.1989 - 267/87

    Auslegung der Art. 30 und 36 des Vertrages über die Europäische

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 266/87
    den Secretary of State for Social Services ( Minister für Soziales - Rechtssache 267/87 ).

    8 Die Parteien im Ausgangsverfahren in der Rechtssache 267/87 sind sich darüber einig, daß ungefähr 95 % der auf Verschreibung abgegebenen Arzneimittel im Rahmen des National Health Service ( Nationaler Gesundheitsdienst ) abgegeben werden; sie haben eine entsprechende Erklärung beim Court of Appeal eingereicht .

    Die Anwendung dieser Bestimmung auf parallel eingeführte Arzneimittelspezialitäten ist Streitgegenstand des Verfahrens, das zu dem Vorabentscheidungsersuchen 267/87 führte .

    11 In der Rechtssache 267/87 hat der Court of Appeal zwei Vorabentscheidungsfragen vorgelegt, die im wesentlichen mit den beiden ersten Fragen in der Rechtssache 266/87 identisch sind .

  • EuGH, 27.09.1988 - 104/85
    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 266/87
    24 Auf die ersten beiden Vorlagefragen ist somit zu antworten, daß eine nationale Bestimmung eines Mitgliedstaats, die einen Apotheker verpflichtet, auf ein Rezept, in dem ein Arzneimittel mit seinem Warenzeichen oder gesetzlich geschützten Namen verschrieben wird, nur ein Erzeugnis abzugeben, das dieses Warenzeichen oder diesen gesetzlich geschützten Namen trägt, aus Gründen des Gesundheitsschutzes nach Artikel 36 EWG-Vertrag gerechtfertigt sein kann, selbst wenn der Apotheker ihretwegen daran gehindert ist, ein therapeutisch gleichwertiges Erzeugnis abzugeben, das von den zuständigen nationalen Stellen aufgrund von Vorschriften, die gemäß dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 104/85 erlassen wurden, zugelassen und von demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe oder von einem Lizenznehmer dieses Unternehmens hergestellt worden ist, aber ein Warenzeichen oder einen gesetzlich geschützten Namen trägt, der für das Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird und der sich von dem in der Verschreibung angegebenen Warenzeichen oder gesetzlich geschützten Namen unterscheidet .

    2 ) Eine nationale Bestimmung eines Mitgliedstaats, die einen Apotheker verpflichtet, auf ein Rezept, in dem ein Arzneimittel mit seinem Warenzeichen oder gesetzlich geschütztem Namen verschrieben wird, nur ein Erzeugnis abzugeben, das dieses Warenzeichen oder diesen gesetzlich geschützten Namen trägt, kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes nach Artikel 36 EWG-Vertrag gerechtfertigt sein, selbst wenn der Apotheker ihretwegen daran gehindert ist, ein therapeutisch gleichwertiges Erzeugnis abzugeben, das von den zuständigen nationalen Stellen aufgrund von Vorschriften, die gemäß dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 104/85 erlassen wurden, zugelassen und von demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe oder von einem Lizenznehmer dieses Unternehmens hergestellt worden ist, aber ein Warenzeichen oder einen gesetzlich geschützten Namen trägt, der für das Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird und der sich von dem in der Verschreibung angegebenen Warenzeichen oder gesetzlich geschützten Namen unterscheidet .

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 266/87
    Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 ( De Peijper, Slg . 1976, 613 ) nachzukommen, hat das Vereinigte Königreich ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung von Lizenzen für den Verkauf solcher parallel eingeführter Arzneimittelspezialitäten geschaffen, die dieselben therapeutischen Wirkungen wie eine bereits im Vereinigten Königreich lizenzierte Spezialität haben und die von demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe oder von einem Lizenznehmer dieses Unternehmens hergestellt worden sind .

    "1 ) Ist eine nationale Bestimmung eines Mitgliedstaats unvereinbar mit Artikel 30 EWG-Vertrag, die einen Apotheker verpflichtet, auf ein Rezept, in dem ein Arzneimittel mit seinem Warenzeichen oder gesetzlich geschütztem Namen verschrieben wird, nur ein Erzeugnis abzugeben, das dieses Warenzeichen oder diesen gesetzlich geschützten Namen trägt, wenn der Apotheker ihretwegen daran gehindert ist, ein therapeutisch gleichwertiges Erzeugnis abzugeben, das von den zuständigen nationalen Stellen aufgrund von Vorschriften, die gemäß dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 104/75 erlassen wurden, zugelassen und von demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe oder von einem Lizenznehmer dieses Unternehmens hergestellt worden ist, aber ein Warenzeichen oder einen gesetzlich geschützten Namen trägt, der für das Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird und der sich von dem in dem Rezept angegebenen Warenzeichen oder gesetzlich geschützten Namen unterscheidet?.

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 266/87
    Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 ( Centrafarm, Slg . 1978, 1823 ) für gerechtfertigt im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag erklärt hat, daß sich der Inhaber eines in einem Mitgliedstaat geschützten Warenzeichens dagegen verwahrt, daß eine Ware von einem Dritten unter diesem Warenzeichen auf den Markt gebracht wird, selbst wenn diese Ware zuvor in einem anderen Mitgliedstaat unter einem anderen, dort demselben Inhaber zustehenden Warenzeichen rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist, so hat er doch einen Vorbehalt für den Fall gemacht, daß die unterschiedlichen Warenzeichen für die gleichen Waren mit dem Ziel verwendet werden, die Märkte künstlich abzuschotten .
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 266/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( seit dem Urteil vom 11 . Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg .
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    15 Der Gerichtshof hat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87, Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, Slg. 1989, 1295, Randnr. 15), daß Maßnahmen einer Standesorganisation, der nach nationalem Recht derartige Befugnisse zustehen, "Maßnahmen" im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag darstellen, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1992 - 9 S 2730/86

    Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Normierung von

    Dies hat der Europäische Gerichtshof auch für Maßnahmen von Standesorganisationen mit hoheitlichen Befugnissen, insbesondere auch von Standesregeln, anerkannt (Urteil vom 18.5.1989, Rs. 266 und 267/87, NJW 1990, 2305).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es in den Grenzen des Art. 36 EWGV Sache der Mitgliedstaaten, über das Niveau, auf dem sie die Gesundheit und das Leben von Menschen schützen wollen, und über die Art zu entscheiden, in der dieses Niveau zu erreichen ist, solange eine gemeinschaftsrechtliche Regelung hierüber nicht besteht (z.B. Urteil vom 18.5.1989, a.a.O.; w.N.: Mathies, a.a.O. RdNr. 14; Müller-Graff, a.a.O. RdNrn. 37, 51).

  • EuGH, 11.07.2000 - C-473/98

    SCHWEDEN DARF DIE VERWENDUNG VON TRICHLORETHYLEN ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN

    Unter Berücksichtigung der jüngsten einschlägigen medizinischen Forschungsarbeiten, aber auch der Schwierigkeiten, beim derzeitigen Stand der Forschung die kritische Schwelle zu bestimmen, von der an die Trichlorethylen-Exposition eine ernsthafte Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt, ist den Akten kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1989 in den Rechtssachen 266/87 und 267/87, Association of Pharmaceutical Importers, Slg. 1989, 1295, Randnr. 22).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 K 4440/91

    Werbeverbot; Nichtapothekenpflichtige Arzneimittel; Apothekenübliche Waren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es in den Grenzen des Art. 36 EWGV Sache der Mitgliedsstaaten, über das Niveau, auf dem sie die Gesundheit und das Leben von Menschen schützen wollen, und über die Art zu entscheiden, in der dieses Niveau zu erreichen ist (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 18.5. 1989, NJW 1990, 2305 [EuGH 18.05.1989 - - 266/87]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

    12 - Vgl. nur Urteil vom 18. Mai 1989, Association of Pharmaceutical Importers u. a. (266/87 und 267/87, Slg. 1989, 1295, Randnrn. 13 ff.), in dem der Gerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Maßnahmen der britischen Standesorganisation der Apotheker unter besonderer Berücksichtigung der ihr zustehenden Befugnisse Maßnahmen im Sinne von Art. 34 AEUV darstellen können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-463/04

    Federconsumatori u.a.

    Wird eine private Einrichtung mit der Durchführung öffentlicher Aufgaben betraut, so kann daraus geschlossen werden, dass der Staat durch diese Einrichtung handelt und dass sie infolgedessen die Bestimmungen über den freien Verkehr beachten muss: Vgl. z. B. Urteil vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87 (Association of Pharmaceutical Importers, Slg. 1989, 1295, Randnrn. 13 bis 16), Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-16/94 (Dubois, Slg. 1995, I-2421, Randnr. 20), Urteil vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-157/02 (Rieser Internationale Transporte, Slg. 2004, I-1477, Randnr. 24) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2005 in der Rechtssache C-470/03 (AGM-COS.MET, gegenwärtig beim Gerichtshof anhängig, Nr. 87).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    ( 5 ) Urteil vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87 (Slg. 1989, 1295, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    1989, L 40, S. 8.8: - Urteil in den Rechtssachen 266/87 und 267/87 (Association of Pharmaceutical Importers, Slg. 1989, 1295, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Freier Kapitalverkehr - Vom niederländischen Staat

    Siehe z. B. die Urteile vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87, The Queen/The Pharmaceutical Society, Slg. 1989, 1295, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-16/94, Dubois, Slg. 1995, I-2421, Randnr. 20, vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-157/02, Rieser Internationale Transporte, Slg. 2004, I-1477, Randnr. 24, sowie die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2005 in der Rechtssache C-470/03, AGM-COS.MET, derzeit beim Gerichtshof anhängig, Randnr. 87.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Marc Gaston Bouchoucha. - Niederlassungsfreiheit: Ausübung

    9 - Rechtssache 266/87, Slg. 1989, 1295.
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   FG Berlin, 08.02.1996 - I 266/87   

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FG Berlin, 08.02.1996 - I 266/87 (https://dejure.org/1996,27824)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   RG, 14.01.1888 - Rep. V. 266/87   

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RG, 14.01.1888 - Rep. V. 266/87 (https://dejure.org/1888,71)
RG, Entscheidung vom 14.01.1888 - Rep. V. 266/87 (https://dejure.org/1888,71)
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Papierfundstellen

  • RGZ 20, 261
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 266/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 266/87 (https://dejure.org/1989,18659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.1989 - 266/87 (https://dejure.org/1989,18659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 1989 - 266/87 (https://dejure.org/1989,18659)
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  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association of Pharmaceutical Importers und andere.

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