Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981

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   EuGH, 16.12.1981 - 269/80   

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https://dejure.org/1981,1544
EuGH, 16.12.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,1544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Tymen

    1 . FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN

  • EU-Kommission

    Tymen

  • Wolters Kluwer

    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN; ( ...

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 169
    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - ERLASS NATIONALER ERHALTUNGSMASSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN - VERPFLICHTUNG , DIE KOMMISSION ZU KONSULTIEREN UND SICH NACH IHRER STELLUNGNAHME ZU RICHTEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die Order 1979 bildete zusammen mit anderen britischen Maßnahmen inzwischen den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht).

    Er hat jedoch die Beteiligten im Ausgangsverfahren sowie die am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten und die Kommission ersucht, ihre schriftlichen Erklärungen im Lichte des Urteils vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) auf den neuesten Stand zu bringen.

    Herr Robert Tymen, der Angeklagte im Ausgangsverfahren, trägt vor: a) Die erste Frage sei durch das Urteil in der Rechtssache 804/79 präjudiziert, wonach "seit dem Ablauf der in Artikel 102 der Beitrittsakte festgelegten Übergangszeit am 1. Januar 1979 die Zuständigkeit für den Erlaß von Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik vollständig und endgültig bei der Gemeinschaft liegt".

    2. Die britische Regierung führt aus: a) Im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 sei auf die erste Frage zu antworten, daß die Mitgliedstaaten nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte genannten Zeitraums durchaus befugt seien, eine solche Maßnahme zur Erhaltung der Fischbestände mit Vorschriften über die Mindestmaschenweite beim Fang von Kaisergranat zu erlassen und in Kraft zu setzen, wie sie in der Order 1979 enthalten sei, vorausgesetzt, aa) daß die Erhaltungsmaßnahmen zu Recht als eine Änderung bestehender Erhaltungsmaßnahmen aufgrund der Entwicklung der für diesen Bereich relevanten biologischen und technischen Faktoren angesehen werden könne und nicht zu einer neuen Erhaltungspolitik des betreffenden Mitgliedstaats führe sowie.

    Das Vereinigte Königreich habe - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Urteil in der Rechtssache 804/79 - als "Sachwalter des gemeinsamen Interesses" gehandelt, da das "gemeinsame Interesse" es erfordere, daß es in Kraft befindliche Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände der Gemeinschaft gebe.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften verweist im wesentlichen auf die Auffassung, die sie in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) dargelegt hat, und macht Ausführungen zu den Konsequenzen ihres dortigen Vorbringens für die vorliegende Rechtssache.

    a) Die erste Frage sei im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 und des Urteils vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Van Dam, noch nicht veröffentlicht) zu prüfen.

    In der zweiten Rechtssache hat der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich unter anderem dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. Juli 1979 ohne angemessene vorherige Konsultation und trotz der Einwände der Kommission die Fishing Nets (North-East Atlantic) (Variation) Order 1979, Nr. 744, in Kraft gesetzt hat.

  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die Verordnung bildete den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), in der der Gerichtshof entschied, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es.

    Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat?.

    Da das Vereinigte Königreich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, a.a.O.) entschieden habe, dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen habe, daß es die Order 1977 in Kraft gesetzt habe, gelte dasselbe für den Erlaß der Order 1979.

    Das Vereinigte Königreich habe auch deshalb gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil er nach Verkündung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 141/78 aufgrund der fraglichen britischen Maßnahmen verhaftet und verurteilt worden sei.

    In der ersten dieser beiden Rechtssachen hat der Gerichtshof mit Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereiniges Königreich, Slg. S. 2923) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. April 1977 die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 in Kraft gesetzt hat.

    enthalten sind? 4. Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat? 5. Falls alle oder irgendeines der genannten Erfordernisse nicht erfüllt sein sollte: Haben einzelne, gegen die aufgrund einer solchen Maßnahme vorgegangen wird, irgendwelche von den nationalen Gerichten zu schützende Rechte und gegebenenfalls welche?" Zur ersten Frage.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Die unmittelbare Wirkung des Verbots, einseitige Maßnahmen zu treffen, bedeute, wie der Gerichtshof wiederholt, so in seinem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473) festgestellt habe, daß eine Strafverfolgung aufgrund solcher Maßnahmen ihrerseits als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht anzusehen sei.

    Dies ergebe sich aus einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes, so u. a. aus dem Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, a.a.O.).

    Dieser Grundsatz sei durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, a.a.O.) bestätigt worden.

    6 Diese Frage bildete bereits den Gegenstand des Urteils vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Sig. S. 473).

  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    a) Die erste Frage sei im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 und des Urteils vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Van Dam, noch nicht veröffentlicht) zu prüfen.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 16.12.1981 - 269/80
    Dies ergebe sich sowohl aus der englischen Ultra-vires-Lehre als auch aus der Rechtsfigur der "incompetence" des französischen Verwaltungsrechts und sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Sig. S. 629) bestätigt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

    Es sei daran erinnert, dass im Urteil Casati (zitiert in Fußnote 17) zwar anerkannt worden ist, dass für die Strafgesetzgebung und die Strafverfahrensvorschriften grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig seien, dass der Gerichtshof aber auch betont hat, dass diese Vorschriften nicht dazu missbraucht werden dürften, die Ziele des Vertrages zu gefährden (Randnr. 27), so dass, wie in den Urteilen vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473, Randnr. 16) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnr. 16) ausgeführt, eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Rechtsvorschriften ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei.
  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01

    Safalero

    12: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (zitiert in Fußnote 8 ), Randnr. 78; vgl. auch die Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14 ) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 ( T ymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn. 16 und 17 ) .
  • EuGH, 10.02.1982 - 21/81

    Bout

    1 Hierzu hat der Gerichtshof, zuletzt in seinem Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, noch nicht veröffentlicht) bereits festgestellt, daß eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund einer nationalen Rechtsvorschrift, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist.
  • EuGH, 13.02.1985 - 5/84

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 8. März 1979 in der Rechtssache 130/78 (Salumificio di Cornuda, Sig. 1979, 867), vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) und vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53), in denen der Gerichtshof festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat dem einzelnen keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenhalten könne, die nicht im Einklang mit den durch das Gemeinschaftsrecht auferlegten Verpflichtungen stünden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1985 - 13/83

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame

    - Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 - Kommission/Französische Republik- Slg. 1979, 2729.18 - Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 - Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland - Slg. 1981, 1045.19 - Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 - Strafverfahren gegen Robert Tymen - Slg. 1981, 3079.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    13: - Urteile vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 88/77 (Schonenberg, Slg. 1978, 473), vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78 (Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84

    Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company. -

    Zu dieser Seite der Rechtssache ist weiter vorgetragen worden, eine Informations- und Konsultationspflicht ergebe sich aus dem Grundsatz, der beispielsweise in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Regina/Tymen, Slg. 1981, 3079) Ausdruck gefunden habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 24/83

    Wolfgang Gewiese und Manfred Mehlich gegen Colin Scott Mackenzie. -

    Weder im EWG-Vertrag noch in der Verordnung (EWG) Nr. 101/76 des Rates vom 19. Januar 1976 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft (ABl. L 20, S. 19) noch in den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 804/79 (Slg. 1981, 1045) oder 269/80 (Slg. 1981, 3079) kann ich einen Anhaltspunkt dafür finden, daß genehmigte nationale Maßnahmen zeitlich befristet oder jährlich festgesetzt werden müßten.
  • EuGH, 28.06.1984 - 36/83

    Mabananft / Hauptzollamt Emmerich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer BV en Concerto BV gegen Inspecteur der Omzetbelasting

  • EuGH, 11.05.1983 - 87/82

    Rogers / Arthenay

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85

    Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Seefischerei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 223/86

    Pesca Valentia Limited gegen Ministry for Fisheries and Forestry, Ireland und

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80   

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https://dejure.org/1981,18490
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,18490)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,18490)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - 269/80 (https://dejure.org/1981,18490)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    In seinem Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 - Kommission/Vereinigtes Königreich - (bislang unveröffentlicht) hat er für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. Juli 1979 ohne angemessene vorherige Konsultation und trotz der Einwände der Kommission unter anderem die "Fishing Nets (North-East Atlantic) (Variation) Order 1979" erließ, mit der eine Vergrößerung der Mindestmaschenweite der Netze gegenüber der obengenannten Order 1977 festgelegt wurde.

    Die Beantwortung dieser Fragen kann, wie sowohl das vorlegende Gericht als auch der Angeklagte des Ausgangsverfahrens, die britische und die französische Regierung sowie die Kommission, die zu dem Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen haben, zu Recht hervorheben, nur im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 804/79 erfolgen, in der gleichfalls über die Frage zu befinden war, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte genannten Zeitraums befugt waren, Maßnahmen der fraglichen Art zu treffen.

    Schließlich habe auch der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Vorwurf der Vertragsverletzung sich auf das verfrühte Inkraftsetzen beziehe.

    Wie ich bereits gesagt habe, ergibt sich aus dem Urteil in der Rechtssache 804/79 eindeutig, daß die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte vorgesehenen Zeitraums im Falle der Untätigkeit des Rates vor Erlaß einer Erhaltungsmaßnahme die Verpflichtung hatten, die Kommission eingehend zu konsultieren und sich um deren Billigung zu bemühen; überdies durften sie keine einzelstaatlichen Erhaltungsmaßnahmen entgegen Einwänden, Vorbehalten oder Bedingungen der Kommission erlassen.

    Jedenfalls sind, wie der Gerichtshof gleichfalls in seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 unterstrichen hat, diese Fälle nicht mit den umstrittenen Maßnahmen des Vereinigten Königreichs vergleichbar, denen gegenüber die Kommission bereits zu Beginn des Konsultationsverfahrens ihre Vorbehalte geltend gemacht und gegen die sie ihre Einwände ausdrücklich aufrechterhalten hat.

    Für die unmittelbare Geltung und den Anwendungsvorrang genügt es vielmehr schon, wenn das gemeinschaftsrechtliche Ge- oder Verbot hinreichend klar ist, was für die in Konkretisierung der gemäß Artikel 5 übernommenen Mitwirkungspflicht der Mitgliedstaaten ergangenen Erhaltungsmaßnahmen, wie das Urteil in der Rechtssache 804/79 zeigt, nicht bestritten werden kann.

  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    Er hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 - Französische Republik/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland - (Slg. 1979, 2923) entschieden, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. April 1977 die "Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977" in Kraft gesetzt hat, ohne den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission den Erlaß dieser Maßnahme zuvor mitzuteilen und sich darum zu bemühen, die Billigung der Kommission zu erhalten.

    Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order (Statutory Instrument 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat?.

  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    I - 1. Es ist daher angebracht, in kurzen Zügen die wesentlichen Aussagen dieser Entscheidung, die auch in das Urteil des Gerichtshofs vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Strafverfahren gegen Firma J. Van Dam & Zonen, bislang unveröffentlicht) Eingang gefunden haben, nochmals ins Gedächtnis zu rufen.
  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    Dies gilt um so mehr, wenn der Gerichtshof in einem Urteil die Vertragsverletzung rechtskräftig festgestellt hat (vgl. dazu das Urteil vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 48/71 - Kommission/Italienische Republik- (Slg. 1972, 529).
  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    Das Vorliegen eines mit der nationalen Maßnahme im wesentlichen übereinstimmenden Vorschlags der Kommission vermag hieran insofern nichts zu ändern, als, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 34/73 - F.lli Variola S.p.A./Amministrazione italiana delle Finanze - (Sig. 1973, 981) namentlich unter Hinweis auf seine Zuständigkeit gemäß Artikel 177 des EWG- Vertrags klargestellt hat, alle Praktiken unzulässig sind, "durch die die Normadressaten über den Gemeinschaftscharakter einer Rechtsnorm im unklaren gelassen werden".
  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    Folglich ist, wie der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 88/77 (Urteil vom 16. Februar 1978 - Fischereiminister/C. A. Schonenberg und andere -, Slg. 1978, 473) für Recht erkannt hat, eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund einer nationalen Rechtsvorschrift, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
    Da zu der Frage der Auswirkungen der unmittelbaren Geltung einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung im Falle der Unvereinbarkeit mit einer Vorschrift des Rechts eines Mitgliedstaates ine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofes besteht, genügt es, wenn ich insofern statt vieler Entscheidungen auf das Ur.eil des Gerichtshofs vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 - Staatliche Finanzverwaltung/S.p.A. Simmenthai - (Slg. 1978, 629) verweise, in dem der Gerichtshof das Wesen dieser Geltung zusammengefaßt wie folgt charakterisiert hat (a.a.O. S. 643 f.):.
  • EuGH, 14.02.1984 - 24/83

    Gewiese und Mehlich

    Unter Bezugnahme auf die Schlußanträge des Generalanwalts Reischl vom 11. November 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. S. 3095, 3098) erklärt die Bundesregierung, die zwingende Notwendigkeit zur Einhaltung beider Voraussetzungen (Hervorhebung durch die Bundesregierung) sei Ausfluß der Bedeutung, die der Gerichtshof der vollständigen und endgültigen Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinschaft beimesse.

    Aus diesem Grund müsse die Kommission in die Lage versetzt werden, "die geplanten Maßnahmen in angemessener Weise [zu] prüfen" (Urteil vom 16.12.1981, Tymen, Rechtssache 269/80, Sig.

    Die Bundesregierung stützt sich weiter auf das Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80 (Tymen, Slg. S. 3079), in dem der Gerichtshof eine nationale Erhaltungsmaßnahme für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt habe, die inhaltlich im wesentlichen den Vorschlägen der Kommission entsprochen habe, jedoch ohne deren Billigung erlassen worden sei.

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