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   LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07   

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https://dejure.org/2008,25632
LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07 (https://dejure.org/2008,25632)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2008 - 27 O 884/07 (https://dejure.org/2008,25632)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2008 - 27 O 884/07 (https://dejure.org/2008,25632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • afp 2008, 320
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861/864; BVerfG, NJW 1973, 1221/1224; Kammergericht AfP 1974, 720/721).

    Kann die Verletzung auf andere Weise hinreichend ausgeglichen werden, entfällt der Anspruch (BGH NJW 1995, 861/864; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kapitel 14, Rn. 120, Seite 991).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzten (BGH NJW 1996, 1131/1134).
  • OLG Hamburg, 24.10.1974 - 3 U 134/74

    Aus nichtigem Anlaß

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861/864; BVerfG, NJW 1973, 1221/1224; Kammergericht AfP 1974, 720/721).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861/864; BVerfG, NJW 1973, 1221/1224; Kammergericht AfP 1974, 720/721).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnorts und seiner Berufstätigkeit ausreichen (BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Der Betroffene ist grundsätzlich gehalten, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich zu bemühen (BGH, NJW 1979, 1041); verzichtet der Betroffene auf eine Widerrufsforderung und macht stattdessen überzogene Zahlungsansprüche geltend, die zeigen, dass es ihm jedenfalls nicht vorrangig um den Ausgleich persönlicher Beeinträchtigungen, sondern schlicht ums Geld geht, ist eine Entschädigungsforderung im Zweifel unbegründet (vgl. Burkhardt, a. a. O., Rn. 121 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Kann die Verletzung auf andere Weise hinreichend ausgeglichen werden, entfällt der Anspruch (LG Berlin, Urteil vom 18.3.2008 - 27 O 884/07, m.w.N.).
  • LG Berlin, 20.05.2013 - 27 O 632/12

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Film über Technoviking

    Lässt er sich mit der Geltendmachung der Geldentschädigungsforderung zudem unangemessen viel Zeit, so zeigt er, dass er es auch mit der Genugtuung nicht so ernst nimmt (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u.a. Urteil vom 18. März 2008, 27 0 884/07, juris, Rn. 19; vgl. auch Urteil vom 15. November 2012, 27 0 273/12, nicht veröffentlicht).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Kann die Verletzung auf andere Weise hinreichend ausgeglichen werden, entfällt der Anspruch (LG Berlin, Urteil vom 18.3.2008 - 27 O 884/07, m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Insofern ist aber anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten jedenfalls bis an die Verjährungsgrenze heran entfallen kann bzw. zumindest deutlich geringer wird, wenn - wie hier - dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. selbst bei einem Zuwarten wegen eines noch laufendem Strafverfahrens gegen den Äußernden LG Berlin v. 18.03.2008 - 27 O 884/07, BeckRS 2009, 00130; dem folgend Fricke , in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 Rn. 31).
  • LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    Insofern ist aber anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten entfallen kann bzw. zumindest deutlich geringer wird, wenn - wie hier - dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2017 - 15 U 86/17 - n.v.; LG Berlin v. 18.03.2008 - 27 O 884/07).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11

    Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes;

    Denn Voraussetzung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes bleibt eine schwere Beeinträchtigung und das Fehlen anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten, wobei ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich bestehen muss (LG Berlin v. 18.03.2008, 27 O 884/07 - zitiert nach Juris -).
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