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VG Berlin, 17.07.2003 - 27 A 246.01 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Radwegbenutzungspflicht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Berlin, 17.07.2003 - 27 A 246.01
Beinhaltet die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für jeden Radfahrer gleichzeitig das Verbot, die Fahrbahn zu benutzen ( § 2 Abs. 1 StVO ), so kann der Kläger geltend machen, dass die rechlssatzmäßigen Voraussetzungen für die angefochtene Verkehrsregelung nicht gegeben sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35/92 -, E 92, 32).
- VG Berlin, 12.11.2003 - 11 A 606.03
Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung - …
Mehrspuriger Rechtsabbiegeverkehr, der einen solchen besonderen (Gefahren-) Umstand darstellen könnte (vgl. die Urteile der 27. Kammer vom 3. Juli 2003 - VG 27 A 246.01, VG 27 A 247.01, VG 27 A 299.01, VG 27 A 11.02, VG 27 A 12.02 -), findet nicht statt, insbesondere auf der Brücke über die BAB 100/Lerschpfad ist das (Rechts-) Abbiegen nur in einer Spur erlaubt; Gleiches gilt für die Kreuzung Sophie-Charlotten-Straße sowie für die westliche Seite der Kreuzung Luisenplatz (die östliche Seite ist nicht mehr Streitgegenstand).