Rechtsprechung
VG Berlin, 28.06.2006 - 27 A 276.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 17.12.2008 - 27 A 245.08
Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die PC internetfähig sind oder nicht, weil auch nicht internetfähige Rechner durch die technisch unaufwendige Einbringung einer Radio- oder DVBT-Karte oder durch den Anschluss eines entsprechenden USB-Sticks die tatsächliche Möglichkeit des Empfangs von Rundfunkdarbietungen erhalten; die erforderliche Karte oder der USB-Stick sind wie die zum terrestrischen Fernsehempfang notwendigen DVBT-Set-Top-Boxen als Zusatzgeräte anzusehen, deren Vorhandensein für die Beurteilung der Frage, ob das Grundgerät als Rundfunkempfangsgerät anzusehen ist, ohne Belang ist (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Juni 2006 - VG 27 A 276.04 - betr. Set-Top-Box).