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   VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07   

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https://dejure.org/2007,6763
VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07 (https://dejure.org/2007,6763)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2007 - 27 A 315.07 (https://dejure.org/2007,6763)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2007 - 27 A 315.07 (https://dejure.org/2007,6763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • JurPC

    Auslandskopfüberwachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Übernahme von Vorkehrungen im Sinne von § 4 Abs. 2 Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜV) (Auslandskopfüberwachung); Verfassungsmäßigkeit einer Auferlegung der Kosten für ...

  • webhosting-und-recht.de

    Entschädigungspflicht für TK-Überwachungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten bereit halten

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten bereit halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Entschädigungspflicht des Staates für Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber muss vorläufig keine Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten bereit halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Entschädigungspflicht des Staates für Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen

Papierfundstellen

  • K&R 2008, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Kleingarten

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens (VG 27 A 3.07) gegen die Antragstellerin Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten.

    Die Antragstellerin hat am 6. November 2006 Klage erhoben (VG 27 A 3.07), mit der sie die Feststellung begehrt, dass sie nicht verpflichtet sei, für ihre Telekommunikationsanlagen Vorkehrungen im Sinne von § 4 Abs. 2 TKÜV (Auslandskopfüberwachung) zu treffen, da diese normative Verpflichtung verfassungswidrig sei, unter anderem auch deswegen, weil es an einem ordnungsgemäßen Notifikationsverfahren entsprechend der Richtlinien 98/34 EG und 98/48 EG fehle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Klageverfahrens (VG 27 A 3.07) sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Schriftverkehr mit der Antragstellerin (Beiakte zum vorliegenden Verfahren) sowie auf die im Klageverfahren eingereichten Vorgänge "TKÜV-Überarbeitung" für den Zeitraum März 2000 - Oktober 2005 (2 Leitzordner) Bezug genommen.

    Dem steht - ausnahmsweise - nicht entgegen, dass es sich vorliegend - ebenso wie im Klageverfahren (VG 27 A 3.07) - um vorbeugenden Rechtsschutz handelt: Kommt die Antragstellerin der rechtlichen Verpflichtung aus § 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 TKÜV nicht nach, technische Vorrichtungen zur Ermöglichung der Auslandskopfüberwachung an ihren beiden Auslandsköpfen einzurichten und bereitzuhalten, kann die Bundesnetzagentur nach Ablauf der durch die Übereinkunft mit der Netzagentur bis zum Ende des laufenden Jahres erfolgten Suspendierung dieser Pflicht dies unter Zwangsgeldandrohung verfügen; ob hierfür § 115 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 TKG heranzuziehen ist oder das Instrumentarium des § 126 TKG einschlägig ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Selbst dann, wenn dem Verpflichteten eine staatlich abzuwendende Störung zurechenbar ist, steht die Belastung des Verpflichteten mit den entstehenden Kosten unter der Prämisse der Zumutbarkeit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91,1 BvR 315/99 -= BVerfGE 102, 1 zur Altlastensanierung).  .
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein; sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 50, 290 [340 f., 351]; 52, 1 [29 f, 32]; 53, 257 [292]), darüber hinaus ist der Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip zu beachten (BVerfGE 52, 1 [29 f]).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein; sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 50, 290 [340 f., 351]; 52, 1 [29 f, 32]; 53, 257 [292]), darüber hinaus ist der Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip zu beachten (BVerfGE 52, 1 [29 f]).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein; sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 50, 290 [340 f., 351]; 52, 1 [29 f, 32]; 53, 257 [292]), darüber hinaus ist der Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip zu beachten (BVerfGE 52, 1 [29 f]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein; sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 50, 290 [340 f., 351]; 52, 1 [29 f, 32]; 53, 257 [292]), darüber hinaus ist der Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip zu beachten (BVerfGE 52, 1 [29 f]).
  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

    Hierauf hat die Kammer mit Beschluss vom 8. November 2007 (VG 27 A 315.07) der Beklagten untersagt, vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens gegen die dortige Antragsstellerin und hiesige Klägerin Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten.
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