Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08   

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VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08 (https://dejure.org/2009,8931)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2009 - 27 A 331.08 (https://dejure.org/2009,8931)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 27 A 331.08 (https://dejure.org/2009,8931)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit

  • heise.de (Pressebericht, 15.04.2009)

    Freenet-Töchter dürfen nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden

  • heise.de (Pressebericht, 15.04.2009)

    Freenet-Töchter dürfen nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Entschädigungspflichten bei Vorratsdatenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten - Teil 3

Besprechungen u.ä.

  • daten-speicherung.de (Entscheidungsanmerkung)

    Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Je empfindlicher die Berufsausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen die Regelung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; stRspr).

    Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private ist nicht schon für sich genommen unzumutbar (BVerfGE 30, 292).

    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    Teilweise wird die Kostentragungspflicht der Telekommunikationsunternehmer auch deswegen für zumutbar gehalten, weil die gesetzliche Regelung nicht ausschließe, dass die Kosten auf den Kunden abgewälzt werden könnten (BVerfGE 30, 292).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung (vom 11. März 2008, 1 BvR 256/08 - juris) ausgeführt, dass die Aussetzung des Vollzugs einer europäisches Gemeinschaftsrecht umsetzenden gesetzlichen Vorschrift nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich ist (Rn. 144 - juris) und der Vollzug der von der Richtlinie geforderten Datenspeicherung allein keine besonders schweren und irreparablen Nachteile, die einen solchen Ausnahmefall begründen könnten, mit sich bringt (Rn. 147, 148 - juris).

    Der einstweiligen Anordnung steht auch nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 - entgegen.

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    Nach dem schlüssigen und unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerinnen sind vorliegend die genannten Implementierungskosten für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung bzw. die jährlichen Kosten für die Beauftragung der Netzbetreiber mit der Pflicht zur Datenspeicherung nicht so unbedeutend, dass eine Bindung erheblicher Betriebsmittel im Sinne von BVerfGE 22, 380 von vornherein ausscheidet.

  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Angesichts der bestehenden Zweifel des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht des § 113a TKG bzw. 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegenden (der Vorlagebeschluss der Kammer wird unter BVerfG 1 BvL 7/08 geführt) Regelung des § 110 Abs. 1 Satz 1 TKG ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der die den Antragstellerinnen entstehenden Nachteile, wenn sie die Vorratsdatenspeicherung auf ihre Kosten sicherstellen müssen, mit den Nachteilen abzuwägen sind, die anderenfalls im Hinblick auf den Zweck der Speicherung entstehen.
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Die vorliegende Berufsausübungsregelung ist an Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG zu messen... In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Die vorliegende Berufsausübungsregelung ist an Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG zu messen... In materieller Hinsicht sind gesetzliche Regelungen der Berufsausübung nach durch das Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377) begründeter ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
  • VG Köln, 15.02.2000 - 22 K 5896/96
    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Die berufliche Tätigkeit des Telekommunikationsanbieters sei seit jeher mit der Belastung der Verantwortung für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen verbunden gewesen (VG Köln, Urteil vom 15. Februar 2000 - 22 K 5896/96 - UA S. 15 unten); die privaten Anbieter seien an die Stelle der früheren staatlichen Monopolisten getreten, weshalb die Verpflichtung zur Bereitstellung der Überwachungstechnik jetzt sie treffe (Manssen, Archiv PT 1998, 236 ; i. E. so auch Waechter, a.a.O. S. 94).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBI.1963, III S. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Warnhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Wie bereits im Verfahren VG 27 A 232.08 mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 geschehen, weist die Kammer zur Vermeidung von Missverständnissen auch hier darauf hin, dass weder die Wirksamkeit der europarechtlich (Richtlinie 2006/24/EG) vorgegebenen Vorratsdatenspeicherungspflicht noch die Verfassungsmäßigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in § 113a TKG in nationales Recht für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist.
  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

    Auszug aus VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
    Die Kammer hat bereits in einem vorangegangenen vergleichbaren Verfahren ihre Rechtsauffassung, dass die sich aus § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen ergebende Pflicht, "ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen" gegen das Grundrecht des Betreibers aus Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, dargelegt und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 2. Juli 2008, VG 27 A 3.07).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

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