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   VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01   

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https://dejure.org/2002,5443
VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01 (https://dejure.org/2002,5443)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2002 - 27 A 398.01 (https://dejure.org/2002,5443)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 27 A 398.01 (https://dejure.org/2002,5443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahmgenehmigung für die Ausstrahlung eines Films im Fernsehen; Zuständigkeit des Medienrates für Ausnahmen von Zeitgrenzen im Fernsehen; Abschreckende Gewaltdarstellung im Fernsehen; Gutachten der freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • presserecht.de (Leitsatz)

    Jugendschutz, James Ryan

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Beurteilung von Fragen des Jugendschutzes

  • beck.de (Kurzinformation)

    Beurteilung von Fragen des Jugendschutzes

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Der Soldat James Ryan": Bußgeldverfahren gegen ProSieben eingestellt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 56
  • K&R 2002, 499
  • ZUM 2002, 758
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Könnte ein Gericht seine Auffassung, welches der widerstreitenden Verfassungsgüter im Einzelfall Vorrang genießen soll, unbeschränkt an die Stelle der Einschätzung dieses Gremiums setzen, liefe diese institutionelle Grundrechtsabsicherung leer (Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 20.92 -, BVerwGE 91, 211 [217]).

    Gegenüber den Mitgliedern der FSF, die im Gegensatz dazu in besonderer Weise Sachkunde zur Beurteilung gerade von Fragen des Jugendschutzes aufweisen sollen, dürften die Mitglieder des Medienrates in diesem rechtlich nur schwer fassbaren und daher besonders sensiblen Bereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.) ein deutliches Kompetenzdefizit aufweisen.

  • BVerwG, 19.03.1997 - 6 C 8.95

    Aufhebung der Sendeerlaubnis für DSF bestätigt

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Schließlich gibt es, wie § 38 Abs. 3 Satz 2 RStV zeigt, jedenfalls im Rahmen dieses Staatsvertrages keine Möglichkeit, eine für falsch gehaltene Entscheidung über die Selbstkontrolle der zuständigen Landesmedienanstalt hinaus anzugreifen (vgl. aber BVerwG, Urteil vom 19. März 1997 - 6 C 8.95 -, BVerwGE 104, 170).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    § 48 Abs. 2 MStV, von dessen Satz 3 § 48 Abs. 7 MStV die hier in Rede stehenden Ausnahmen zulässt, zeichnet sich wie der gleich lautende § 3 Abs. 2 RStV durch eine Dominanz sendezeitbezogener Regelungen aus, durch welche den Belangen des Jugendschutzes Rechnung getragen werden soll (BVerwG, Urteil vom 11. März 1998 - 6 C 12.97 -, BVerwGE 106, 216).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Wie bereits oben ausgeführt, sollen Entscheidungen, die die Presse- und Kunstfreiheit betreffen - nichts Anderes kann für den hier relevanten Bereich der Rundfunk- und Kunstfreiheit gelten (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 -, BVerfGE 57, 295 (319 f.) -,) möglichst in einer gewissen Staatsferne und auf Grund einer pluralistischen Meinungsbildung ergehen, mithin unter Bedingungen, die der Direktor der Beklagten in seiner Person bzw. Funktion nicht erfüllen kann.
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren -

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hält die Kammer im Übrigen nicht mehr an den im Urteil vom 25. April 2002 - VG 27 A 198.00 - geäußerten Zweifeln daran fest, ob die vom Direktor der Beklagten formulierten Entscheidungsgründe den vom Medienrat beschlossenen entsprechen (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung von Gremienentscheidungen BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217 [221 f.]).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Sinn, Zweck und Reichweite des Abstimmungsgebotes nach § 38 Abs. 2 RStV müssen sich nach der Notwendigkeit einer Koordination und damit von einer Kooperation bei der Regelung der Verbreitung von Rundfunk richten, soweit das für ein funktionierendes System erforderlich ist und soweit der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens die Länder untereinander zu gegenseitiger Abstimmung, Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 -1 BvF 1/84 -, BVerfGE 73, 118 [196]).
  • VG Berlin, 25.04.2002 - 27 A 198.00

    Ausschluss von "Radio Germania" aus dem Offenen Kanal Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hält die Kammer im Übrigen nicht mehr an den im Urteil vom 25. April 2002 - VG 27 A 198.00 - geäußerten Zweifeln daran fest, ob die vom Direktor der Beklagten formulierten Entscheidungsgründe den vom Medienrat beschlossenen entsprechen (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung von Gremienentscheidungen BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217 [221 f.]).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sollen Entscheidungen im Bereich des Jugendschutzes, die die Presse- und Kunstfreiheit betreffen, möglichst in einer gewissen Staatsferne und auf Grund einer pluralistischen Meinungsbildung ergehen (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402.87 -, BVerfGE 83, 130 [150]).
  • VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04

    Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF

    Der bis zum In-Kraft-Treten des JMStV geltende § 3 Abs. 8 RStV wurde auf Grund der Empfehlung des Referentenberichtes eingefügt, dem zu Folge die Arbeit dieser Einrichtung unterstützt werden und durch die ausdrückliche Regelung die Bedeutung der Arbeit freiwilliger Selbstkontrolleinrichtungen unterstrichen werden sollte (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002 -27 A 398.01 - K&R 2002, 499 = MMR 2003, 56 = ZUM 2002, 758).

    Die FSF steht dabei auch nicht als Mittler der Rechte der hinter ihm stehenden Rundfunkveranstalter, sondern ihre Funktion erzwingt eine Emanzipation ihrer Tätigkeit von diesen durch eine gruppenpluralistische Organisation, die ihre Anerkennung erst ermöglicht (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 1 JMStV; zur Gruppenpluralität auch Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990-1 BvR 402.87 -, BVerfGE 83, 130 [150]).

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 27 A 392.02
    Diese Bescheide wurden mit Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002 ? VG 27 A 398.01 (tv diskurs, Ausgabe 22, S. 91ff.) aufgehoben und die Antragstellerin zur Neubescheidung verpflichtet, u.a. mit der Maßgabe, dass nicht der Medienrat, sondern der Direktor zu entscheiden habe und dass von der Stellungnahme der FSF nicht allein aufgrund einer Stellungnahme der GSJP abgewichen werden dürfe.

    In der Empfehlung der Berichterstattergruppe, die im Verwaltungsvorgang des Klageverfahrens VG 27 A 398.01 nur unvollständig vorlag, heißt es: Was zudem den Ausschlag für die Ablehnung des Ausnahmeantrags gibt, ist die Tatsache, dass pazifistische oder den Krieg kritisch hinterfragende Tendenzen nur halbherzig zu Wort (und zu Bild) kommen: Insgesamt überwiegt eindeutig eine Tendenz zur Glorifizierung der US-Army, die die Werte des Abendlandes heroisch verteidigt hat und, implizit, auch heute noch verteidigt.

  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 9.03

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

    Auch wenn die Beschlüsse des Medienrates und deren Zustandekommen im Verwaltungsvorgang der Beklagten nicht dokumentiert sind, ist der Kammer aus anderen Verfahren die Arbeitsweise des Medienrates bekannt (Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002 - VG 27 A 398.01 -, K&R 2002, 499), so dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der in den Bescheiden zitierten Medienratsbeschlüsse bestehen.
  • OVG Berlin, 23.12.2002 - 8 S 362.02

    Anspruch eines Privatsenders auf Ausnahmeentscheidung bezüglich der Ausstrahlung

    Zum gleichen Ergebnis führte es, wenn man die Rechtsauffassung zugrunde legte, die das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2002 - VG 27 A 398.01 - in Bezug auf die weniger gekürzte Filmfassung vertreten hat.
  • VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

    Zwar ist dem Verwaltungsvorgang nicht zu entnehmen, welche Erwägungen den Medienrat zu seiner Entscheidung bewogen haben; doch ist die Arbeitsweise des Medienrates der Kammer bekannt, so dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit des in dem angegriffenen Bescheid durch den Direktor umgesetzten Medienratsbeschlusses bestehen (vgl. Urteil der Kammer vom 27. Juni 2002 - VG 27 A 398.01 -).
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