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   ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12   

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https://dejure.org/2012,48133
ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12 (https://dejure.org/2012,48133)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2012 - 27 BV 8/12 (https://dejure.org/2012,48133)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 27 BV 8/12 (https://dejure.org/2012,48133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 23 Abs 1 S 1 BetrVG, § 43 Abs 1 S 1 BetrVG
    Auflösung eines Betriebsrats bei Nichteinberufung von Betriebsratsversammlungen über einen längeren Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untätigkeit des Betriebsrats

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Untätigkeit führt zur Auflösung des Betriebsrats

  • poko.de (Kurzinformation)

    Untätigkeit des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrates auf Antrag des Arbeitgebers bei Untätigkeit desselben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Betriebsrates auf Arbeitgeberantrag durch Gerichtsbeschluss bei Untätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Auflösung des Betriebsrates, wenn keine Betriebsversammlung erfolgt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Untätigkeit führt zur Auflösung des Betriebsrats

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67

    Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12
    Die ausdrückliche Erwähnung im BetrVG 1952 diene offenbar einer Verdeutlichung der Tatbestandsmöglichkeiten (BAG v. 05.09.1967, 1 ABR 1/67, juris, Rn. 32; ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II/2, 1970, S. 1183 f.).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12
    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG v. 22.06.1993, 1 ABR 62/92, juris, Rn. 53).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12
    Eine gesonderte Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht zu treffen (BAG v. 20.4.1999, Az. 1 ABR 13/98, juris).
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