Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,744
ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14 (https://dejure.org/2015,744)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14 (https://dejure.org/2015,744)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 27 BVGa 5/14 (https://dejure.org/2015,744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 2 S 1 BetrVG, § 16 Abs 1 S 1 BetrVG, § 20 Abs 1 S 1 BetrVG, § 17 Abs 1 BetrVG, § 28 Abs 1 S 1 BetrVGDV1WO
    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des Wahlvorstandes durch eine Betriebsversammlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Wahl des Wahlvorstandes durch eine Betriebsversammlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstandes: zur Bekanntmachung der Einladung

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 33 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die fehlerhafte Wahl des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl und ihre Folgen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Es kann insofern nichts anderes gelten als bei einem Verfahren eines Arbeitgebers auf Abbruch einer Betriebsratswahl (vgl. BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 13, 21).

    Die voraussichtliche Anfechtbarkeit der Wahl genügt insofern nicht (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 30).

    Ob eine Betriebsratswahl nichtig ist, wenn die Bestellung des Wahlvorstandes nichtig ist, hat das BAG bislang offen gelassen (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 45 m.w.N.; v. 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 -, juris Rn. 18; für die Nichtigkeit wohl LAG Köln v. 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00).

    Unabhängig von einer voraussichtlichen Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, dass die Durchführung der Wahl unterlassen wird, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 51; LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 44).

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 47).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - ordnungsgemäße Einladung zu einer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Unabhängig von einer voraussichtlichen Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, dass die Durchführung der Wahl unterlassen wird, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 51; LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 44).

    Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer so rechtzeitig vom Termin und Gegenstand der Betriebsversammlung unterrichtet werden, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Ort, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren und an ihr teilzunehmen, wobei auf schichtplanmäßige Abwesenheit Rücksicht zu nehmen ist (LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 20, 36; ähnlich LAG Sachsen-Anhalt v. 29.06.2011 - 5 TaBVGa 1/11 -, juris Rn. 34).

    Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, die Frist des § 28 Abs. 1 S. 1 WO 2001 auf andere Wahlverfahren als das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 32 ff.).

  • LAG München, 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08

    Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    "Mehrheit der Arbeitnehmer" im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedeutet dabei die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. BAG v. 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 -, juris Rn. 28; LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 17 Rn. 28).

    Ist die Bestellung eines Wahlvorstandes nicht erfolgt, kann eine Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden (LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102).

  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Deshalb kann auch von einer Wahl im Sinne des § 17 Abs. 1 BetrVG zumindest dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Einladung zur Wahlversammlung nicht in der im Betrieb üblichen Weise bekannt gemacht wurde und die auch nicht anderweitig unterrichteten und der Versammlung ferngebliebenen Arbeitnehmer das Wahlergebnis beeinflusst haben konnten (BAG v. 07.05.1986 - 2 AZR 349/85 -, juris Rn. 22 f.).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Eine gesonderte Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht zu treffen (BAG v. 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 -, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - 5 TaBVGa 1/11

    Nichtigkeit der Wahl eines Wahlvorstandes - Möglichkeit zur Teilnahme für alle

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer so rechtzeitig vom Termin und Gegenstand der Betriebsversammlung unterrichtet werden, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Ort, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren und an ihr teilzunehmen, wobei auf schichtplanmäßige Abwesenheit Rücksicht zu nehmen ist (LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 20, 36; ähnlich LAG Sachsen-Anhalt v. 29.06.2011 - 5 TaBVGa 1/11 -, juris Rn. 34).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    "Mehrheit der Arbeitnehmer" im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedeutet dabei die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. BAG v. 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 -, juris Rn. 28; LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 17 Rn. 28).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Der Arbeitgeber muss vorher wissen, bei welchen konkreten Handlungen er ein Ordnungsgeld verwirkt (BAG v. 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 -, juris Rn. 17).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Ob eine Betriebsratswahl nichtig ist, wenn die Bestellung des Wahlvorstandes nichtig ist, hat das BAG bislang offen gelassen (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 45 m.w.N.; v. 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 -, juris Rn. 18; für die Nichtigkeit wohl LAG Köln v. 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00).
  • LAG Hamm, 04.01.2013 - 10 Sa 901/12

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14
    Der Arbeitgeber, der zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden soll, muss vorher wissen, wann er mit der Verhängung eines Zwangsgeldes rechnen muss (LAG Hamm v. 04.01.2013 - 10 Sa 901/12 -, juris Rn. 61).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 TaBV 64/12

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

  • LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem

    Auch die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14 - spreche für die Position der Arbeitgeberin.

    Soweit sich die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.01.2015 (27 BVGa 5/14) beruft, ergibt sich daraus nichts anderes, zumal es sich insoweit um eine Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gehandelt hat.

  • ArbG Mönchengladbach, 19.08.2022 - 5 BV 20/22

    Verfahren zur Einsetzung eines Wahlvorstandes für die Wahl eines Betriebsrates

    Die nicht abgeschlossene Wahl eines Wahlvorstandes steht einer unterlassenen Bestellung des Wahlvorstandes gleich (vgl. ArbG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht