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   AG Düsseldorf, 21.01.2016 - 27 C 3179/14   

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https://dejure.org/2016,3002
AG Düsseldorf, 21.01.2016 - 27 C 3179/14 (https://dejure.org/2016,3002)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2016 - 27 C 3179/14 (https://dejure.org/2016,3002)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 27 C 3179/14 (https://dejure.org/2016,3002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restzahlungsanspruch eines Zahnarztes bzgl. einer erfolgten zahnärztlichen Behandlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bonn, 28.07.2014 - 116 C 148/13

    Position GO/ 2197 ist kein Bestandteil der Position GOZ 2120

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.01.2016 - 27 C 3179/14
    Der Leistungsinhalt der Gebührenziffer 2197 GOZ 2012 kann daher bei entsprechender Erbringung der Leistung grundsätzlich neben dem Leistungsinhalt der Gebührenziffer 2100 als adhäsiv befestigungsfähiger Grundleistung, die nur einen Bestandteil der adhäsiven Befestigung darstellt, im Sinne einer Mehraufwandsvergütung verlangt werden (so auch AG Bonn, Urt. vom 28.07.2014 - 116 C 148/13 für ein Zusammentreffen mit der Gebührenziffer 2120 GOZ 2012).
  • AG Düsseldorf, 01.07.2016 - 25 C 2953/14

    Zahnarzt kann Entfernung vorhandenen Wurzelfüllmaterials gesondert abrechnen

    Damit handelt es sich bei den durch Ziffer 2197 GOZ beschriebenen Maßnahmen der chemisch adhäsiven Befestigung um Behandlungsschritte, die nicht Bestandteil der durch die Ziffern 2060 und 2080 GOZ beschriebenen Maßnahmen zur mechanischen Adhäsion sind und deshalb gesondert neben diesen Ziffern abgerechnet werden können (so auch AG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016 - 27 C 3179/14 mit Verweis auf AG Bonn, Urt. v. 28.07.2014 - 116 C 148/13).
  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.1291

    Kein Anspruch auf Zahlung weiterer Beihilfeleistungen für Zahnersatz

    Soweit es die Mehrschichttechnik anbetrifft, so handelt es sich hierbei lediglich um eine besondere Ausführung der in der Gebührenziffer GOZ 2197 enthaltenen Leistung, die gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ nicht gesondert berechnet werden darf (vgl. zum Ganzen: AG Düsseldorf, U.v. 21.1.2016 - 27 C 3179/14 - juris Rn. 34; U.v. 1.7.2016 - 25 C 2953/14; PKV, Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand 19.12.2017, S. 27 f., abrufbar unter https://www.pkv.de/w/files/goz-kommentierungfaq/kommentierung-praxisrelevanter-analogabrechnungen.pdf; Esser, DZW 10/2017, 19).
  • VG München, 03.03.2020 - M 17 K 18.2444

    Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen - Analogberechnung

    Die Ausführung in Mehrschichttechnik stellt lediglich eine besondere Ausführung der in der Gebührenziffer GOZ 2197 enthaltenen Leistung dar, die gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ nicht gesondert berechnet werden darf (vgl. zum Ganzen: AG Düsseldorf, U.v. 21.1.2016 - 27 C 3179/14 - juris Rn. 34; U.v. 1.7.2016 - 25 C 2953/14; PKV, Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand 30.01.2020, S. 32, abrufbar unter https://www.pkv.de/w/files/goz-kommentierungfaq/kommentierung-praxisrelevanter-analogabrechnungen.pdf).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2020 - 2 S 1744/20

    Postbeamtenkrankenkasse; Ansatz der Leistung "CHX-Lackierung gefährdeter

    Soweit es die Mehrschichttechnik betrifft, handelt es sich hierbei um eine besondere Ausführung der in der Gebührenziffer GOZ 2197 enthaltenen Leistung, die gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ nicht gesondert berechnet werden darf (vgl. zum Ganzen: VG Augsburg, Urteil vom 08.02.2018 - Au 2 K 17.1291 - juris Rn. 55 mwN; AG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 27 C 3179/14 - juris Rn. 34; Urteil vom 01.07.2016 - 25 C 2953/14; PKV, Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand 19.12.2017, S. 27 f., abrufbar unter https://www.pkv.de/w/files/goz-kommentierungfaq/ kommentierung-praxisrelevanter-analogabrechnungen.pdf; Esser, DZW 10/2017, 19).
  • VG München, 31.01.2020 - M 17 K 18.1620

    Begründung einer Schwellenwertüberschreitung

    Soweit es die Mehrschichttechnik anbetrifft, so handelt es sich hierbei lediglich um eine besondere Ausführung der in der Gebührenziffer GOZ ...97 enthaltenen Leistung, die gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 GOZ nicht gesondert berechnet werden darf (vgl. zum Ganzen: AG Düsseldorf, U.v. ...1.2016 -27 C 3179/14 - juris Rn. 34; U.v. 1.7.2016 -25 C 2953/14; PKV, Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand: 13.11.2019, S. 27 f., abrufbar unter https://www...de/w/files/goz-kommentierungfaq/kommentierung-praxisrelevanter-analogabrechnungen.pdf).
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