Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09, 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30180
ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09, 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09 (https://dejure.org/2009,30180)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09, 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09 (https://dejure.org/2009,30180)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09, 27 Ca 4832/09, 27 Ca 8256/09 (https://dejure.org/2009,30180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Entfernung einer missbilligenden Äußerung aus einer Personalakte; Anforderungen an die Wirksamkeit einer Druckkündigung; Verletzung des Arbeitnehmers in seinem durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Persönlichkeitsrecht durch eine ungerechtfertigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung des Fußballspielers Patschinski durch den 1. FC Union Berlin e.V. ist unwirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Einigung zwischen Patschinski und dem 1. FC Union Berlin

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Druckkündigung im Profifußball

Papierfundstellen

  • SpuRt 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04

    Verwirkung einer Vertragsstrafe auf Grund arbeitsvertraglicher Regelung im

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Soweit sich der Beklagte auf eine Entscheidung des LAG Berlin vom 25.08.2004 - 9 Sa 877/04 beruft, ist diese Entscheidung bereits deshalb nicht einschlägig, da auf die dort zur Überprüfung stehende, imübrigen ebenfalls identische Vertragsstrafenregelung nicht die§§ 305 ff. n.F. BGB zur Anwendung gelangten, da es sich um einen vor der Schuldrechtsreform abgeschlossenen Arbeitsvertrag handelte (vgl. II.1.b.bb - S. 9 unten der Entscheidungsgründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 12 Sa 98/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Ungenauigkeit des

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
  • LAG Düsseldorf, 01.03.2006 - 4 Sa 1568/05

    Eine Vertragsstrafenregelung in einem Fußballlizenzspielervertrag, die bei

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Hierzu hat das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 01.03.2006 - 4 Sa 1568/05, die eine wörtlich nahezu identische Vertragsstrafenregelung und einen ebenfalls fast identischen Pflichtenkatalog zum Gegenstand haben, wie folgt ausgeführt:.
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 18.08.2005 (8 AZR 65/05 - zit. nach [...]) entschieden, dass die Vereinbarung von Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen grundsätzlich gem. §§ 305 ff. BGB zu überprüfen ist, wobei jedoch gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann daher ein Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber eine missbilligende Äußerung aus der Personalakte entfernt, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (siehe BAG vom 27.11.1985, DB 1986, Seite 489).
  • OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83

    Irreführung durch Werbung bzgl. in einem Geschäftslokal nicht vorrätiger Waren;

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
  • AG Berlin-Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94
    Auszug aus ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09
    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
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