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AG Stuttgart, 14.11.2000 - 27 Gs 15898/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06
Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund …
d) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14. November 2000 - 27 Gs 15898/00 -.Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, soweit der Beschwerdeführer sich durch die Entscheidung des Landgerichts, mit der seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbechluss vom 14. November 2000 - 27 Gs 15898/00 - als unzulässig zurückgewiesen wurde, in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt sieht.
Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde, soweit sie sich gegen den Durchsuchungsbeschluss vom 14. November 2000 - 27 Gs 15898/00 - richtet, wiederum unzulässig.