Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 26.11.2008 - 27 K 8675/08 |
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 26.11.2008 - 27 K 8675/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 13 B 959/09
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 13 B 959/09
Auslegung einer Untersagungsverfügung hinsichtlich einer Glücksspielveranstaltung …
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (Az.: 27 K 8675/08 Verwaltungsgericht Düsseldorf) gegen die Ziffern 1 und 2 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. November 2008 wird abgelehnt.Am 15. Dezember 2008 hat die Antragstellerin Klage erhoben (27 K 8675/08 Verwaltungsgericht Düsseldorf).
Die Antragstellerin beantragt, die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2009 zurückzuweisen, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2009 zu ändern und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (Az.: 27 K 8675/08 Verwaltungsgericht Düsseldorf) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. November 2008 auch insoweit anzuordnen, als der Antragstellerin darin die Werbung für Glücksspiel im Internet auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt wird.
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (Az.: 27 K 8675/08 Verwaltungsgericht Düsseldorf) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. November 2008 anzuordnen, zu Unrecht teilweise stattgegeben.