Rechtsprechung
   VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18618
VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17 (https://dejure.org/2017,18618)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2017 - 27 L 43.17 (https://dejure.org/2017,18618)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 27 L 43.17 (https://dejure.org/2017,18618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 Nr 3 PresseG BE, § 9a RdFunkStVtr BE, § 123 VwGO
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen presserechtlichen Auskunftsanspruchs eines Rundfunkveranstalters in Zusammenhang mit einer Observation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2017, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Auch der pauschale Verweis auf die Bedeutung der behördlichen Ermittlungen im terroristischen Bereich genügt - insbesondere mit Blick auf die durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistete funktionsgemäße Betätigung der Presse, deren Vermittlungs- und Kontrollfunktion in einer repräsentativen Demokratie unerlässlich ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - zit. nach juris, Rn. 27) - nicht zur Verweigerung einer Auskunft gegenüber dem Antragsteller.
  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Ein solcher Nachteil ist in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche anzunehmen, wenn für die begehrte Auskunft ein gesteigertes öffentliches Interesse sowie ein starker Gegenwartsbezug besteht, der dazu führt, dass bei einem Abwarten der Klärung im Hauptsacheverfahren die begehrte Auskunft ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - zit. nach juris, Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 636/15

    Zugang zu Forschungsmittelverträgen durch Medienvertreter; Informationsfreiheit

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Nach § 23 Abs. 1 PresseG Bln steht dieser Anspruch auch dem Rundfunk und damit dem Antragsteller, der Rundfunkveranstalter ist (vgl. § 4 RBB-Staatsvertrag), zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - zit. nach juris, Rn. 16; vgl. zur Einschlägigkeit von § 9a RStV: OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 41; für einen Vorrang von § 9a RStV: VG Mainz, Urteil vom 11. Mai 2016 - 3 K 636/15.MZ - zit. nach juris, Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 6 S 23.16

    Auskunftspflicht des Bundestages zu Sachleistungskonsum von

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Unabhängig davon belegen auch die Sitzungen des Innenausschusses und des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten des Abgeordnetenhauses in den vergangenen Tagen sowie die noch andauernde massive mediale Berichterstattung auch des Antragstellers im Zusammenhang mit dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 (vgl. dazu jüngst OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 6 S 23.16 - zit. nach juris, Rn. 6) das gesteigerte öffentliche Interesse sowie den starken Gegenwartsbezug.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2016 - 6 B 59.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Auskunftserteilung über Inhalte eines

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Nach § 23 Abs. 1 PresseG Bln steht dieser Anspruch auch dem Rundfunk und damit dem Antragsteller, der Rundfunkveranstalter ist (vgl. § 4 RBB-Staatsvertrag), zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - zit. nach juris, Rn. 16; vgl. zur Einschlägigkeit von § 9a RStV: OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 41; für einen Vorrang von § 9a RStV: VG Mainz, Urteil vom 11. Mai 2016 - 3 K 636/15.MZ - zit. nach juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17
    Hinsichtlich der begehrten Auskunft dazu, wann in dem Zeitraum zwischen dem 21. September 2016 und dem 22. Dezember 2016 A... auf den Observationsbildern der Kamera des Antragsgegners vor der F...-Moschee zu sehen war (Antrag zu 3.), fehlt dem Antragsteller das im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 39.93 - zit. nach juris, Rn. 21) erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, denn das Auskunftsbegehren ist insoweit bereits erfüllt.
  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - LKV 2017, 38, juris Rn. 19; VG Berlin, Beschlüsse vom 23. März 2018 - VG 27 L 587.17 - juris Rn. 55 und vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 - AfP 2017, 271, juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 - LKV 2017, 38, juris Rn. 19; VG Berlin, Beschlüsse vom 23. März 2018 - VG 27 L 587.17 - juris Rn. 55 und vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 - AfP 2017, 271, juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20

    Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung gegen Veröffentlichung eines

    Konkrete Anhaltspunkte, die die Gefahr einer entsprechenden Beeinträchtigung eines solchen Verfahrens nahelegen, geschweige denn unmittelbar und dringend nahelegen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 24; s.a. VG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 -, juris Rn. 21 m.w.N.), sind weder vorgetragen noch ansonsten ersichtlich.
  • VG Berlin, 23.03.2018 - 27 L 587.17

    Auskunftserteilung an einen Redakteur einer Tageszeitung durch das

    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (VG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 -, juris, Rn. 19).
  • VG Berlin, 23.03.2018 - 27 L 587.18

    Presserechtliches Auskunftsbegehren über den Verbleib von Akten des

    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht ist zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch als einen speziellen Aspekt einschließt, nur bei einer konkreten und gewichtigen Gefährdung eines schwebenden Verfahrens anzuerkennen (VG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2016 - OVG 6 B 59.15 -, juris, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht