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   VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11   

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VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11 (https://dejure.org/2011,22012)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.09.2011 - 27 L 60.11 (https://dejure.org/2011,22012)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. September 2011 - 27 L 60.11 (https://dejure.org/2011,22012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 851
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 26.05.2008 - 27 A 37.08

    Dauerwerbesendung keine "Promotion"

    Auszug aus VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11
    Soweit der Antragsgegner zusätzlich die sofortige Vollziehung der mit den Bescheiden angeordneten Maßnahmen angeordnet hat, beruht dies offenbar auf der Rechtsprechung der Kammer, die im Beschluss vom 26. Mai 2008 (VG 27 A 37.08) ein überwiegendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht aus der damaligen Regelung des § 7 Abs. 3, 2.Hs MStV (in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 2007 [GVBl Seite 131]) - wonach die Klage gegen Entscheidungen der Medienanstalt (ausnahmslos) keine aufschiebende Wirkung hat - herleiten konnte, weil der Gesetzgeber ausweislich der damaligen Gesetzesbegründung mit der Regelung lediglich den sofortigen Vollzug zur Lizenzierungs- und Frequenzbelegungsentscheidungen ermöglichen wollte (vgl. Beschluss a.a.O., Seite 4 des amtlichen Umdrucks).
  • OVG Berlin, 26.11.2002 - 8 B 13.00

    Rundfunkrechtliche Aufsicht, Mittel der Aufsicht, Beanstandung rechtswidrigen

    Auszug aus VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11
    Ziffer 1 des angefochtenen Bescheides ist damit nicht als Aufsichtsmaßnahme zu verstehen, sondern als ein nach § 59 Abs. 3 S. 1 RStV zulässiger bloßer Hinweis auf einen festgestellten Rechtsverstoß; sie stellt daher auch keine Umgehung des "Numerus Clausus" (vergleiche hierzu Urteil der Kammer vom 15. April 1999 - VG 27 A 20.98 - S. 9-13 des amtl. Umdrucks und nachfolgend OVG Berlin, Urteil vom 26. November 2002 - OVG 8 B 13.00 - S. 11-14 des amtlichen Umdrucks) des Kreises der gesetzlich in § 59 Abs. 3 S. 2 RStV vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen dar.
  • VG Berlin, 15.04.1999 - 27 A 20.98
    Auszug aus VG Berlin, 21.09.2011 - 27 L 60.11
    Ziffer 1 des angefochtenen Bescheides ist damit nicht als Aufsichtsmaßnahme zu verstehen, sondern als ein nach § 59 Abs. 3 S. 1 RStV zulässiger bloßer Hinweis auf einen festgestellten Rechtsverstoß; sie stellt daher auch keine Umgehung des "Numerus Clausus" (vergleiche hierzu Urteil der Kammer vom 15. April 1999 - VG 27 A 20.98 - S. 9-13 des amtl. Umdrucks und nachfolgend OVG Berlin, Urteil vom 26. November 2002 - OVG 8 B 13.00 - S. 11-14 des amtlichen Umdrucks) des Kreises der gesetzlich in § 59 Abs. 3 S. 2 RStV vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen dar.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 6228/10

    Jugendschutzrechtliche Haftung eines Domaininhabers

    September 2011 - 27 L 60.11 -, Juris (Rdnr. 21), davon aus, dass eine Beanstandung als Aufsichtsmaßnahme nach § 20 Abs. 1 und 2 JMStV i. V. m. § 59 Abs. 3 RStV ausgeschlossen ist.
  • VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17

    Medienaufsichtsrechtliche Anordnungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

    Einer weiteren Konkretisierung im jeweiligen Bescheidtenor bedurfte es daher hier nicht (vgl. zur Bestimmtheit auch VG Berlin, Beschluss vom 21. September 2011 - VG 27 L 60.11 -, juris Rn. 39).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 603/11

    Beanstandung; Untersagung; Zeitpunkt; Entwicklungsbeeinträchtigung;

    vgl. VG Münster, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 K 1608/09 -, Juris (Rd. 40); VG Hamburg, Urteil vom 4. Januar 2011 - 4 K 262/11 -, Juris (Rdn. 76) Juris; Hartstein/ Ring/ Kreile u.a., Jugendmedienschutzstaatsvertrag Kommentar, Stand: Mai 2008, § 20 JMStV Rdn. 9 und 32. Abweichend geht das VG Berlin, Beschluss vom 21. September 2011 - 27 L 60.11 -, Juris (Rdn. 21), davon aus, dass eine Beanstandung als Aufsichtsmaßnahme nach § 20 Abs. 1 und 2 JMStV i. V. m. § 59 Abs. 3 RStV ausgeschlossen ist.
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