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   VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09   

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https://dejure.org/2009,5953
VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09 (https://dejure.org/2009,5953)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2009 - 27 L 9/09 (https://dejure.org/2009,5953)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 (https://dejure.org/2009,5953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Dekonnektierung Domain Glücksspiel Internet Konnektierung Nameserver Registrierungsstelle Verbandskompetenz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 Abs 1 GlüStV; § 80 Abs 5 VwGO; § 80 Abs 6 VwGO
    Dekonnektierung Domain Glücksspiel Internet Konnektierung Nameserver Registrierungsstelle Verbandskompetenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anordnung der räumlich unbeschränkten Untersagung der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet und der Werbung für Glücksspiel im Internet; Reduzierung und Aufrechterhaltung der Ordnungsverfügung beschränkt auf das ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 9 GlüStV
    Landesbehörde darf bei Online-Verstoß gegen Glücksspielrecht betreffende Domain nicht einfach abschalten lassen

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Domain-Dekonnektierung durch Bezirksregierung räumlich auf jeweiliges Bundesland beschränkt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reichweite einer Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde auf das Land NRW beschränkt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1990 - 10 S 2466/90

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
    vgl. VGH BW, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 10 S 2466/90 -, NVwZ 1991, 1195; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage (2007), § 80 Rdn. 16.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09
    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
    vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 27 L 71/09, 27 L 138/09, 27 L 190/09 und 27 L 40/09 -.
  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 -, BVerfGE 11, 6; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 9 A 20/01 -, NVwZ 2002, 984; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 (877), m. w. N.; Isensee, in: ders. / Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage (2008), § 126 Rdnr. 35.
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399
    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 10 CS 08.3299 -, ZfWG 2008, 455; Oldiges, DÖV 1989, 873; Sachs, in: Stelkens / Bonk / Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage (2008), § 44 Rdnr. 161 ff., m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10

    Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung

    Durch Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) ordnete die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ziffern 1 - 7 der Ordnungsverfügung an.

    An der Wiederholung dieser Anordnung durch die Ordnungsverfügung vom 15. Januar 2010 sei die Bezirksregierung E1 jedoch auf Grund der Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) gehindert gewesen.

    Die angeordnete Dekonnektierung und Löschung der Second-Level-Domain könne zudem nicht auf das Staatsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt werden, so dass die Bezirksregierung E1 - wovon die Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) ausgegangen sei - durch die Anordnung die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen überschreite.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 27 K 458/10, 27 L 143/10, 27 K 65/09 und 27 L 9/09 sowie der Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung Düsseldorf Bezug genommen.

    Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09), der zur Rechtswidrigkeit (oder Nichtigkeit) der Regelung führen könnte, liegt indes nicht vor.

    Offen gelassen werden kann, ob sich, nachdem die Bezirksregierung E1 durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu einem Vorgehen gegen die Klägerin ermächtigt wurde, die Rechtswidrigkeit der Regelung in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung - wie von der Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und dem OVG NRW in den Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) angenommen - weiterhin aus einer Verletzung der Verbandskompetenz ergibt und ob die Voraussetzungen der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), auf welche die Bezirksregierung E1 die Ordnungsverfügung gestützt hat, in Gänze erfüllt sind.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 138/09

    Voraussetzungen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

    Anders hat die Kammer dies im Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 - in Hinsicht auf die Anordnung der Dekonnektierung einer Domain bewertet, welcher nur durch eine einheitliche und einmalige Handlung mit räumlich unbeschränkter Wirkung nachgekommen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 13 B 659/10

    Erlass einer weiteren glücksspielrechtlichen Ordnungsverfügung nach

    Auf den Antrag der Antragstellerin hatte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 18. Mai 2009 27 L 9/09 die aufschiebende Wirkung der gegen die Untersagungsverfügung gerichteten Klage (27 K 65/09 Verwaltungsgericht Düsseldorf) angeordnet.

    Die Rechtswidrigkeit folgt entweder bereits aus der dem Erlass der Ordnungsverfügung entgegenstehenden Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 18. Mai 2009 27 L 9/09 und des Senats vom 21. Dezember 2009 13 B 725/09 , juris, oder, weil diese inzwischen entfallen ist, daraus, dass die Antragsgegnerin mangels Verbandskompetenz nicht für den Erlass dieser Ordnungsverfügung zuständig ist.

  • VG Karlsruhe, 14.12.2022 - 7 K 2771/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Aufhebung der Zurückstellung eines Baugesuchs

    Die Statthaftigkeit ist unabhängig davon gegeben, dass die Antragstellerin bereits von einer Nichtigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Aufhebung der von ihr verfügten Zurückstellung des Baugesuchs durch die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 07.07.2022 ausgeht, welche von Rechts wegen jede Form der Vollziehbarkeit ausschließen würde (vgl. nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.1990 - 10 S 2466/90 -, NVwZ 1991, 1195, 1195; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2008 - 6 B 794/08 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009 - 27 L 9/09 - VG Cottbus, Beschluss vom 08.02.2007 - 6 L 152/06 -, jeweils juris).

    Inwieweit dies abweichend zu bewerten sein mag, wenn in der Hauptsache eine Nichtigkeitsfeststellungsklage und nur hilfsweise eine Anfechtungsklage erhoben wird (vgl. hierzu einerseits: Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.06.2012 - 10 AS 12.428 -, juris; anderseits wohl: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2009 - 27 L 9/09 -, juris), bedarf im vorliegenden Fall keiner Erörterung mehr, nachdem die Antragsgegnerin auf gerichtlichen Hinweis in der Hauptsache mit Schriftsatz vom 18.11.2022 angekündigt hat, in der mündlichen Verhandlung - entsprechend ihrem ursprünglich angekündigten Antrag - lediglich die Aufhebung des Verwaltungsakts zu beantragen.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09

    Glücksspiel Werbung Internet

    Anders hat die Kammer dies im Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 - in Hinsicht auf die Anordnung der Dekonnektierung einer Domain bewertet, welcher nur durch eine einheitliche und einmalige Handlung mit räumlich unbeschränkter Wirkung nachgekommen werden kann.
  • VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 27 L 143/10

    Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung

    a) Eine Rechtswidrigkeit der Regelung ergibt sich nicht aus einem (von der Antragstellerin angenommenen) Verstoß der Ordnungsverfügung gegen die Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 - (NRWE = Juris) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 - 13 B 725/09 - (NRWE = Juris).

    In gleicher Weise wie in Hinsicht auf die Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 - und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 - 13 B 725/09 - ist es ohne Auswirkung auf die Verbandskompetenz, dass das Unterlassungsgebot (möglicherweise) ausschließlich durch eine Handlung erfüllt und diese Handlung (möglichweise) nicht in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden kann.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 40/09
    Anders hat die Kammer dies im Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 9/09 - in Hinsicht auf die Anordnung der Dekonnektierung einer Domain bewertet, welcher nur durch eine einheitliche und einmalige Handlung mit räumlich unbeschränkter Wirkung nachgekommen werden kann.
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