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LG Frankfurt/Oder, 08.03.2018 - 27 Ns 33/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 08.03.2018 - 27 Ns 33/17
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N.).
- LG Frankfurt/Oder, 14.05.2020 - 25 Ns 17/19 Mit Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. März 2018 - 27 Ns 33/17 - ist die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen worden.