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   LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09   

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https://dejure.org/2010,12642
LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09 (https://dejure.org/2010,12642)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2010 - 27 O 1000/09 (https://dejure.org/2010,12642)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 27 O 1000/09 (https://dejure.org/2010,12642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 823 BGB Art. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23, 24 KunstUrhG
    Zum Recht, nicht mit einer anderen Person abgebildet zu werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Unterlassungsanspruch auf Fotoveröffentlichung mit Ex-Senator-Schill

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine generelle Unterlassung von Fotoveröffentlichung eines Dritten mit Ex-Senator Schill

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Danach ist bereits bei der Beurteilung, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 UG vorliegt, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK andererseits und den Rechten von Presse und Rundfunk aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits erforderlich (vgl. BGH, NJW 2009, 1499, 1450).

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch im die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, NJW 2009, 1499, 1500).

    Auch unterhaltende Beiträge über das Privat-/Alltagsleben prominenter Personen nehmen daher grundsätzlich an diesem Schutz teil, ohne dass es auf das Niveau der Berichterstattung ankommt (BGH, NJW 2009, 1499, 1450).

    Dabei ist der Informationswert der Bildberichterstattung im Gesamtkontext in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BGH, NJW 2009, 1499, 1501).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Für das erforderliche Feststellungsinteresse reicht es bei Verletzung eines absoluten Rechtsguts aus, wenn künftige Schadensfolgen - wenn auch nur entfernt - möglich sind (vgl. BGH, MDR 2007, 792; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rdnr. 8a).

    Eine auf die Ersatzpflicht gegenwärtiger und künftiger Schäden gerichtete Feststellungsklage ist begründet, "wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann" (BGH, MDR 2007, 792, zit. nach juris Rdnr. 6).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Den Bildern des Klägers lässt sich eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage (vgl. BGH, NJW 2008, 3138-3141, zit. nach juris Rdnr. 23) nicht entnehmen.

    Ein nennenswertes Informationsinteresse folgt auch nicht aus der begleitenden Wortberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2008, 3138-3141).

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Denn nur insoweit konnte der Kläger Unterlassung verlangen und kann daher auch nur von diesem Wert ausgehend Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verlangen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 656).
  • OLG Schleswig, 13.01.1987 - 9 W 255/85
    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Detektivkosten sind aber nur dann als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erstattungsfähig, wenn die mit der Beauftragung des Detektivs erstrebte Feststellung aus verständiger Sicht zur Führung des Rechtsstreits erforderlich war und andere, einfache und billige Möglichkeiten zur Beschaffung des Beweismaterials nicht zur Verfügung standen (OLG Schleswig, VersR 1987, 1226, zit. nach juris, Leitsatz).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnorts und seiner Berufstätigkeit ausreichen (BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Der Bundesgerichtshof hat in der von dem Kläger selbst zitierten Entscheidung NJW 2009, 2823 ausgeführt:.
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Die Zulässigkeit der Bildnisveröffentlichung richtet sich mangels Einwilligung des Klägers nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl BGH, Urteil vom 14. Oktober, 2008 - VI ZR 260/06, zit. nach juris Rdnr. 7ff.; Urteil vom 28. Oktober 2008 - VI ZR 307/07 -, zit. nach juris Rdnr. 8ff.),.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864: BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • OLG Hamburg, 24.10.1974 - 3 U 134/74

    Aus nichtigem Anlaß

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

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