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   LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08   

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https://dejure.org/2009,30947
LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08 (https://dejure.org/2009,30947)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.02.2009 - 27 O 1016/08 (https://dejure.org/2009,30947)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 27 O 1016/08 (https://dejure.org/2009,30947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsverletzung bei Veröffentlichung eines vom mutmaßlichen Opfer gemachten Fotos während eines Gerichtsverfahrens trotz sitzungspolizeilicher Anordnung eines Fotografieverbots; Anspruch auf Herausgabe der Fotos bei Geltendmachung eines Beseitigungsanspruchs ...

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Opfer einer Straftat muss Fotoaufnahme vor Gerichtssaal nicht dulden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08
    Filmaufnahmen während einer Verhandlung sind zwar gemäß § 169 GVG grundsätzlich verboten, schutzwürdige Belange rechtfertigen auch Fotografierverbote (vl. Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 169 GVG Rdz. 16), Bildaufnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008 977) aber in bestimmten Fällen zum Schutz der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zuzulassen, wobei durch sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden gemäß § 176 GVG Beschränkungen vorgesehen werden können.
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08
    Die Pflicht von Personen der Zeitgeschichte, eine Abbildung ohne Einwilligung hinzunehmen, endet jedenfalls dort, wo ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung nicht anzuerkennen ist (BGH NJW 1997, 1152).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 1016/08
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
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