Rechtsprechung
LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)
Peta-Kampagne "Holocaust auf dem Teller” bleibt unzulässig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- afp 2004, 461
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Allerdings ist auch die Meinungsfreiheit nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG ihre Grenze u.a. in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch § 185 StGB gehört, die jedoch ihrerseits verfassungsgemäß auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ), so dass es grundsätzlich einer Abwägung im Einzelfall zwischen der Meinungsfreiheit und dem mit ihr kollidierenden Rechtsgut, um dessentwillen sie eingeschränkt werden soll, bedarf.Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zu öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 ff. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; BGH NJW 1994, 124 [BVerfG 21.12.1992 - 1 BvR 74/90] ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] m.w. Nachw.). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Es ist jedoch anerkannt, dass die Meinungsfreiheit stets zurücktreten muss, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen antastet ( BVerfGE 93, 266, 293 ).
- BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78
Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Im Zusammenhang mit der so genannten Auschwitzlüge hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass diejenigen Verletzte sind, "die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wegen ihrer jüdischen Abstammung verfolgt wurden und ihr Leben als Opfer dieser Gewaltherrschaft verloren oder die Verfolgung überlebt haben und Teil der inländischen Bevölkerung sind" ( BGH NJW 1994, 1421, 1422 [BGH 15.03.1994 - 1 StR 179/93] ; s.a. BGH NJW 1980, 45 [BGH 18.09.1979 - VI ZR 140/78] ). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - …
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Keine Rolle spielt im Rahmen dieser Abwägung jedoch die Frage, ob es sich um eine berechtigte Kritik handelt oder ob ein Werturteil richtig sein mag ( BVerfGE 68, 226, 232 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 753/83] ). - BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Im Zusammenhang mit der so genannten Auschwitzlüge hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass diejenigen Verletzte sind, "die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wegen ihrer jüdischen Abstammung verfolgt wurden und ihr Leben als Opfer dieser Gewaltherrschaft verloren oder die Verfolgung überlebt haben und Teil der inländischen Bevölkerung sind" ( BGH NJW 1994, 1421, 1422 [BGH 15.03.1994 - 1 StR 179/93] ; s.a. BGH NJW 1980, 45 [BGH 18.09.1979 - VI ZR 140/78] ). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Denn es ist dieser Kontext, der ihren Inhalt prägt und damit ihr Verständnis bestimmt (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] m.w. Nachw.; Kammergericht, Urteil vom 9. März 1993, 9 U 714/92 ). - BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zu öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 ff. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; BGH NJW 1994, 124 [BVerfG 21.12.1992 - 1 BvR 74/90] ). - BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 74/90
Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts in "kleiner Besetzung" und Anspruch …
Auszug aus LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zu öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 ff. [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ; BGH NJW 1994, 124 [BVerfG 21.12.1992 - 1 BvR 74/90] ).
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