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   LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09   

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https://dejure.org/2009,33762
LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09 (https://dejure.org/2009,33762)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2009 - 27 O 216/09 (https://dejure.org/2009,33762)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 27 O 216/09 (https://dejure.org/2009,33762)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09
    Es ist anerkannt, dass ein Unterlassungsanspruch auch begründet sein kann, wenn zwar ein Rechtsverstoß noch nicht begangen ist, er aber in nicht allzu ferner Zukunft greifbar bevorsteht bzw. ernstlich droht (BGHZ 2, 394; 11, 260).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09
    Es ist anerkannt, dass ein Unterlassungsanspruch auch begründet sein kann, wenn zwar ein Rechtsverstoß noch nicht begangen ist, er aber in nicht allzu ferner Zukunft greifbar bevorsteht bzw. ernstlich droht (BGHZ 2, 394; 11, 260).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2009 - 27 O 216/09
    Es müssen ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483) So wird die Begehungsgefahr im allgemeinen zu bejahen sein, wenn in einer Redaktion ein fertig formulierter Artikel ausgearbeitet worden ist, weil die Ausarbeitung im Zweifel zu Veröffentlichungszwecken erfolgt ist.
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Juni 2009, Az. 27 O 216/09, abgeändert:.
  • LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09

    In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

    den Beklagten unter Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, identifizierend und/oder unter Nennung des Namens der Klägerin über das Verfahren 27 O 216/09 des Landgerichts Berlin zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie auf der Internetseite buskeismus-lexikon.de unter der Überschrift "27 O 216/09 - 04.06.2009 - Anwaltskanzlei möchte keine Liste aller Verfahren im Netz" geschehen,.
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