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   LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09   

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https://dejure.org/2009,37510
LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09 (https://dejure.org/2009,37510)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2009 - 27 O 278/09 (https://dejure.org/2009,37510)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2009 - 27 O 278/09 (https://dejure.org/2009,37510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf presserechtliche Gegendarstellung bei falschem Eindruck der Leser

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Inhalt einer Gegendarstellung wenn unrichtiger Eindruck erweckt wird

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 08.02.1979 - 3 U 170/78
    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Voraussetzung ist somit, dass die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung in der Gegendarstellung so klar auf der Hand liegt, dass sie ohne Glaubhaftmachung und Beweisführung zweifelsfrei feststeht ( OLG Hamburg AfP 1979, 400, 401; Löffler, a.a.O., § 11 Rdz. 63); von daher sind an eine offenbare Unrichtigkeit der Gegendarstellung stets strenge Anforderungen zu stellen (Kammergericht ArchPR 1974, 109, 110).
  • KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04

    Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist ( Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Bei einer Gegendarstellung gegenüber einer verdeckten, zwischen den Zeilen erfolgenden Äußerung entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 2008, 1654, 1655 f.) allerdings nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wenn Äußerungen mit solchen Inhalten als gegendarstellungsfähig angesehen werden, die lediglich als "nicht fern liegende Deutung" oder gar als "nicht fern liegender Eindruck" zu verstehen sind.
  • OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98
    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Jedenfalls muss der Einwand der Irreführung auf eindeutige Fälle beschränkt, an ihn müssen strenge Anforderungen gestellt werden ( OLG München AfP 1998, 515); dafür reicht das Vorbringen der Antragsgegnerin nicht aus.
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