Rechtsprechung
LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09 |
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- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
- KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79
Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher …
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
b) Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. januar 1981 - BGH 6. Zivilsenat VI ZR 163/79 Urteil, VersR 1981, 384).Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - BGH 6. Zivilsenat I VI ZR 163/79 - aaO).
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines …
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl BVerfG 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG 1 BvR 1582/94 Nichtannahmebeschluss: Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS; Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 2. erweiterte Kammer, T-132/96, Urteil Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen, NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99, AfP 2003, 43, 46). - BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH 1. Zivilsenat I ZR 216/92 AfP 1995, 404,407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGH 6. Zivilsenat, VI ZR 196/97 Urteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.).
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl BVerfG 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG 1 BvR 1582/94 Nichtannahmebeschluss: Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS; Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 2. erweiterte Kammer, T-132/96, Urteil Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen, NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99, AfP 2003, 43, 46). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl BVerfG 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG 1 BvR 1582/94 Nichtannahmebeschluss: Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS; Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 2. erweiterte Kammer, T-132/96, Urteil Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen, NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99, AfP 2003, 43, 46). - EuG, 15.12.1999 - T-132/96
Freistaat Sachsen / Kommission
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl BVerfG 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG 1 BvR 1582/94 Nichtannahmebeschluss: Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS; Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 2. erweiterte Kammer, T-132/96, Urteil Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen, NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99, AfP 2003, 43, 46). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl BVerfG 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG 1 BvR 1582/94 Nichtannahmebeschluss: Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS; Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 2. erweiterte Kammer, T-132/96, Urteil Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen, NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99, AfP 2003, 43, 46). - BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
Auszug aus LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH 1. Zivilsenat I ZR 216/92 AfP 1995, 404,407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und Senatsurteil BGH 6. Zivilsenat, VI ZR 196/97 Urteil BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.).
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Links auf Telemedicus und OpenJur
Schließlich wies der Beklagte unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" mit den Worten "Das Verbot hat nicht geklappt" unter der Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 300/09 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 91/09 geführt wurde.c) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009, Az. 27 O 300/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 91/09 vom 25.5.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
c) aa) auf den auf der Internetseite "openJur" eingestellten Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009 - Az. 27 O 300/09 zu verlinken und oder verlinken zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 25.5.2009 - Az. 9 W 91/09 zu verlinken und/oder verlinken zu lassen.
- LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 822/09
Keine Kosten für eine Abschlusserklärung, wenn keine Hauptklage beabsichtigt ist
Der Beklagte betreibt aus dem im Verfahren 27 O 300/09 erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss der Kammer vom 20.7.2009 über 224, 91 EUR die Zwangsvollstreckung, gegen die der Kläger unter Hinweis auf seine am 29.7.2009 erklärte Aufrechnung mit der Vollstreckungsgegenklage vorgeht.die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Juli 2009, Az. 27 O 300/09, für unzulässig zu erklären.
- KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.03.2009 - 27 O 300/09 - wird auf dessen Kosten bei einem Beschwerdewert von 6.000.- EUR zurückgewiesen. - AG Berlin-Charlottenburg, 01.07.2010 - 239 C 281/09
Zur Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über das …
Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 O 300/09 m.w.N.).