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   LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15   

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https://dejure.org/2016,19745
LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15 (https://dejure.org/2016,19745)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2016 - 27 O 338/15 (https://dejure.org/2016,19745)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 27 O 338/15 (https://dejure.org/2016,19745)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Mandatsübernahme, Hinweispflicht, voraussichtlich entstehenden Gebühren

  • openjur.de

    Hinweispflichten auf die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Anwaltshonorar für die Erstellung einer steuerlichen Selbstanzeige; Rechtsanwaltliche Aufklärung des Mandanten im Erstberatungsgespräch über die Höhe der von ihm voraussichtlich geforderten Gebühren; Vergütung für die Tätigkeit im Verfahren der ...

  • Burhoff online

    Erstberatung, Hinweispflicht, voraussichtliche Anwaltskosten. Selbstanzeige, Gebühren, StBVV

  • Anwaltsblatt

    § 311 BGB
    Hinweispflicht des Anwalts auf wirtschaflich sinnlos hohe Gebühren

  • Anwaltsblatt

    § 311 BGB
    Hinweispflicht des Anwalts auf wirtschaflich sinnlos hohe Gebühren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 2 StBGebV, § 12 Abs 2 StBGebV, § 30 StBGebV, § 371 AO, § 241 Abs 2 BGB
    Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich entstehende Anwaltskosten für die Erstellung einer steuerlichen Selbstanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts über Anwaltskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht eines Rechtsanwalts über Gebühren im Verfahren einer steuerrechtlichen Selbstanzeige

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 772
  • AnwBl Online 2016, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Die Differenzhypothese ist dahingehend zu korrigieren, dass jemand selbst bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögenschaden erleiden kann, dass er durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 17 f.).

    Für den Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist anerkannt, dass sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit wieder befreien können muss (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, juris Rn. 16 f.).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    In der Regel erfüllt ein Rechtsanwalt seine Hinweispflicht, wenn er - wie im vorliegenden Fall - entsprechend § 49b Absatz 5 BRAO darauf hinweist, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, juris Rn. 15).

    Eine Pflicht zur Mitteilung der voraussichtlichen Höhe entsteht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) insbesondere dann, wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, juris Rn. 10).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Der Mandant muss durch den Hinweis auf die Kosten in die Lage versetzt werden, selbst sachgerecht entscheiden zu können, ob er die gezielte Betreuung durch anwaltliche Tätigkeit wünscht (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, juris Rn. 9).

    Sie hat den Kläger pflichtwidrig nicht in die Lage versetzt, durch die geforderten Hinweise eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung zu treffen, ob er eine anwaltliche Vertretung durch die Beklagte zu ihren Konditionen wünscht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, juris Rn. 9).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Da gebührenrechtlich elf verschiedene Angelegenheiten vorliegen, wäre jeweils die Auslagenpauschale von 20, 00 Euro abrechenbar gewesen (BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11) sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, insgesamt 11.597,74 Euro.

    Eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne (§ 12 Absatz 2 StBVV) ist der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll (BGH, Urteil vom 06. Juli 2000 - IX ZR 210/99, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Der Anspruch richtet sich dabei auf den Ersatz der Nachteile, die durch die Verletzung des bei der Vertragsanbahnung in den Vertragspartner gesetzten Vertrauens entstanden sind (BGH, Urteil vom 06. April 2001 - V ZR 394/99, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Dabei ist anerkannt, dass eine Anrechnung ersparter Kosten im Schadensrecht nur dann erfolgt, wenn sie adäquat kausal verursacht wurden und die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGH, Urteil vom 06. Juni 1997 - V ZR 115/96, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Im Übrigen zählen die vorgerichtlichen Anwaltskosten auch zu den berechtigten Rechtsverfolgungskosten bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen (BGH, Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, juris Rn. 18), da sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 04. Dezember 2007 - VI ZR 277/06, juris Rn. 17).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Der Höhe nach bemisst sich der Gegenstandswert für die vorgerichtlichen Anwaltskosten nach der objektiven Berechtigung der Forderung (BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, juris Rn. 8), mithin 33.723,12 Euro.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Im Übrigen zählen die vorgerichtlichen Anwaltskosten auch zu den berechtigten Rechtsverfolgungskosten bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen (BGH, Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, juris Rn. 18), da sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 04. Dezember 2007 - VI ZR 277/06, juris Rn. 17).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
    Die Vorteile aus eigener Tätigkeit des Geschädigten sind nicht anzurechnen, soweit diese über die Schadensminderungspflicht des § 254 Absatz 2 Satz 1 BGB hinausgehen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 147/69, juris Rn. 13).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84

    Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Mandanten über die Höhe des

  • LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15

    Fertigung einer steuerlichen Selbstanzeige durch einen Rechtsanwalt für den

  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

  • BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66

    Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

  • OLG München, 30.11.2016 - 15 U 1298/16

    Zur Zulässigkeit einer Mindesthonorarklausel

    Es lägen hier zudem Umstände vor, die eine Hinweispflicht des Beklagten in Bezug auf die zu erwartende Höhe des Honorars nahelegten, vergleichbar mit einem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Fall (LG Stuttgart, Urt. v. 11.07.2016 - 27 O 338/15, AnwBl 2016, 772).

    Die insoweit vom Kläger angeführte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urt. v. 11.07.2016 - 27 O 338/15, AnwBl 2016, 772) behandelt einen ganz anders gelagerten Fall.

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