Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34437
LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10 (https://dejure.org/2010,34437)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2010 - 27 O 353/10 (https://dejure.org/2010,34437)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2010 - 27 O 353/10 (https://dejure.org/2010,34437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pressebericht über "schamlose Sexenthüllung" verletzt Persönlichkeitsrecht von Schauspielerin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldentschädigung bei Zeitungsartikel über "schamlose Sexenthüllung"

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).

    Auch die wirtschaftliche Stellung des Verletzers ist von Bedeutung (Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht/Wanckel, 45. Kap. Rdnr. 57), die Geldentschädigung stellt aber kein eigentliches Mittel zur Gewinnabschöpfung dar (BGHZ 128, 1 ).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Ein Eingriff in die Intimsphäre liegt z.B. nicht vor, wenn lediglich über die Tatsache eines Ehebruchs berichtet wird, nicht aber Einzelheiten über ihn mitgeteilt werden (BGH NJW 1999, 2893, 2894).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Das setzt voraus, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und dass diese Kosten ganz oder teilweise vom Schädiger zu erstatten sind (BGH, GRUR 2008, 367 - 368, zit. nach juris Rdnr. 13; BGH, WRP 2009, 992 - 996, zit. nach juris Rdnr. 20).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Das setzt voraus, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und dass diese Kosten ganz oder teilweise vom Schädiger zu erstatten sind (BGH, GRUR 2008, 367 - 368, zit. nach juris Rdnr. 13; BGH, WRP 2009, 992 - 996, zit. nach juris Rdnr. 20).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Im Übrigen hängt die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfG NJW 2009, 3357, 3358, Rdz. 25 m.w.Nachw.).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • LG Hamburg, 20.10.2006 - 324 O 922/05

    Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse:

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
    Diese ist auszurichten am Zweck der Geldentschädigung, dem Opfer der Persönlichkeitsrechtsverletzung angemessene Genugtuung zu verschaffen und den Verletzer von weiteren Verletzungen abzuhalten (LG Hamburg, MMR 2007, 398 - 399, zit nach juris Rdnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht