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   LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15   

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https://dejure.org/2016,12534
LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15 (https://dejure.org/2016,12534)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2016 - 27 O 382/15 (https://dejure.org/2016,12534)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. April 2016 - 27 O 382/15 (https://dejure.org/2016,12534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige

  • IWW
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 BGB, § 30 StBGebV, § 370 AO, § 3a RVG
    Fertigung einer steuerlichen Selbstanzeige durch einen Rechtsanwalt für den Mandanten: Sittenwidrige Honorarvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Honorarvereinbarung sittenwidrig und nichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Da die gesetzlichen Gebühren sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richten, kann bei Sachen mit niedrigen oder mittleren Streitwerten auch ein Honorar, das die gesetzlichen Gebühren um ein Mehrfaches übersteigt, im Einzelfall in angemessenem Verhältnis zu Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie ihrer Bedeutung für den Auftraggeber stehen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, juris Rn. 25).

    Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, juris Rn. 27).

    Eine Herabsetzung der Vergütung gem. § 3a Absatz 2 Satz 1 RVG kommt nur in Betracht, wenn nicht zugleich die Voraussetzungen des § 138 BGB vorliegen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - IX ZR 273/02, juris Rn. 7, 14).

    Allerdings ist der Rechtsanwalt, der eine sittenwidrige Honorarvereinbarung abgeschlossen hat, berechtigt, die gesetzlichen Gebühren als rechtsgrundlose Leistung gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 818 Absatz 2 BGB zu verlangen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, juris Rn. 28).

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Mandatsverhältnisses

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Diese zu § 628 Absatz 1 Satz 3 BGB entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - IX ZR 170/10, juris Rn. 13 ff.) sind auf die Frage der Bereicherung im Sinne von § 812 BGB übertragbar.
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Dabei ist für die Vergleichsberechnung davon auszugehen, dass der Klägerin bei Anwendung der Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) die jeweilige Mittelgebühr zugestanden hätte, da sie bei durchschnittlichen Verhältnissen Anwendung findet (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - IX ZR 20/95, juris Rn. 26) und die Klägerin nicht vorgetragen hat, dass ihre Tätigkeit überdurchschnittlich schwierig oder umfangreich war.
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Entscheidend ist, ob die Vergütung den mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen Aufwand angemessen abdeckt (BGH, Versäumnisurteil vom 04. Juli 2002 - IX ZR 153/01, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Ein Rechtsgeschäft ist wegen Sittenverstoßes nach § 138 Absatz 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstößt (BGH, Urteil vom 19. Januar 1989 - IX ZR 124/88, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Da gebührenrechtlich zehn verschiedene Angelegenheiten vorliegen, wäre jeweils die Auslagenpauschale von 20, 00 Euro gem. § 16 StBVV abrechenbar gewesen (BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11) sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (vgl. § 15 StBVV).
  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Eine Herabsetzung der Vergütung gem. § 3a Absatz 2 Satz 1 RVG kommt nur in Betracht, wenn nicht zugleich die Voraussetzungen des § 138 BGB vorliegen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - IX ZR 273/02, juris Rn. 7, 14).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    In der Folge der Sittenwidrigkeit ist das gesamte Rechtsgeschäft nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87, juris Rn. 12).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Auch wenn für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages maßgebend ist (BGH, Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 97/86, juris Rn. 29), so ist das auffällige Missverhältnis in der Honorarvereinbarung angelegt, weil der Klägerin der Bearbeitungsumfang Mandats, von dessen Art sie eine Vielzahl bearbeitet hatte, in etwa vorhersehbar war.
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
    Dies kann zutreffen, wenn zwischen den Leistungen der Vertragsparteien ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine Vertragspartei die Unterlegenheit - etwa Unerfahrenheit oder mangelndes Urteilsvermögen - der anderen bewusst zu ihrem Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - IX ZR 29/94, juris Rn. 60).
  • LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, die ebenfalls in einem Fall der Beklagten ergangen ist, ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, einen nicht vorbestraften und geständigen Mandanten anhand der öffentlich zugänglichen Strafmaßtabellen über das zu im konkreten Fall höchstens zu erwartende Strafmaß zu informieren (LG Stuttgart, Urteil vom 18. April 2016 - 27 O 382/15, juris Rn. 47).
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