Rechtsprechung
LG München I, 26.04.2019 - 27 O 473/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,58092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG München I, 26.04.2019 - 27 O 473/19
- OLG München, 30.09.2019 - 19 U 2696/19
- BGH, 30.06.2020 - XI ZR 510/19
Wird zitiert von ...
- OLG München, 30.09.2019 - 19 U 2696/19
Inhalt eines Zurückweisungsbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2019, Aktenzeichen 27 O 473/19, wird zurückgewiesen.Das am 26.04.2019 verkündete Urteil des LG München I, Aktenzeichen 27 O 473/19 wird abgeändert.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen 27 O 473/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.