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LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 498/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 GG
Bei erklärter Einsicht gilt eine falsche Tatsachenbehauptung nicht fort und darf als solche auch nicht zitiert werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 498/09
Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der eingetretenen Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281, 1283 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt. - LG Köln, 20.03.2009 - 28 O 59/09
Falsche Tatsachenbehauptung in politischer Fernsehsendung
Auszug aus LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 498/09
... hat gegen den Kläger vor dem Landgericht Köln im Verfahren - 28 O 59/09- wegen der Äußerung "(...) das Kampagnenmotto der Initiative von Herrn ... (...) ist "Werte brauchen Gott" (...)" am 9. Febr. 2009 eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt.