Rechtsprechung
LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; §§ 925, 936 ZPO; Artt. 5 Abs. 1, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Erstbegehungsgefahr bei nachweislich fehlender Veröffentlichungsabsicht
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Drohung, an die Presse gehen zu wollen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bei bloßer Ankündigung an die Presse zu gehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bei bloßer Presse-Ankündigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, 1 BvR 2477/08). - BGH, 19.09.1996 - I ZR 130/94
Orangenhaut - Getarnte Werbung
Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10
Solange der Antragsgegner nicht etwa unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf den Antragsteller aufstellt, die dann von einem Presseorgan verbreitet werden, kann er nicht ohne weiteres auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da es zunächst allein Sache des betreffenden Presseorgans ist, abzuwägen und zu entscheiden, ob ein öffentliches Berichterstattungsinteresse besteht, das das Interesse des Antragstellers am Schutz seiner Privatsphäre überwiegt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 235, 236;… Breutz, in Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, Rdz. 39.158 ff.). - BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90
Nicola
Auszug aus LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 66/10
Es müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Betreffende den Entschluss zur Verletzung bereits gefasst hat (BGH NJW 1992, 2292).