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   LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09   

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https://dejure.org/2009,16228
LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09 (https://dejure.org/2009,16228)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2009 - 27 O 705/09 (https://dejure.org/2009,16228)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 27 O 705/09 (https://dejure.org/2009,16228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    "Schweinchen" im Anzug - Berichterstattung über Rechtsanwälte

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Veröffentlichungen und Bewertung von (anonymisierten) Gerichtsentscheidungen auf Gerichtsreporter-Portal zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • sewoma.de

    "Schweinchenkarikatur"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kommentierende Online-Berichterstattung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kommentierende Äußerungen in Internet-Berichterstattung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berichte über die Schweinchen-Entscheidung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 273/07
    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27. März 2007, 27 O 273/07, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Sechzehnfache erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte" gegen den Betreiber der Buskeismus-Site".

    Im Verfahren 27 O 273/07 haben die angerufene Kammer und das Beschwerdegericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers bezüglich der dort angegriffenen Berichterstattung, die sich mit dem Auftreten des Klägers als Rechtsanwalt vor Gericht in einem Rechtsstreit gegen Herrn R..., der in seinem Bericht das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht thematisiert und anhand einer konkreten juristischen Auseinandersetzung zwischen einem Autor einer Zeitung einerseits und dem von dessen Berichterstattung betroffenen Rechtsanwalt verdeutlicht hatte, verneint.

  • LG Köln, 12.05.2009 - 28 O 361/08
    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    schöne Entscheidung" auf die als Anlage K 3 eingereichte Entscheidung des Landgerichts Köln vom 12. Mai 2009 (28 O 361/08), mit der ein Ordnungsgeldantrag des Klägers, dessen Name geschwärzt ist, wegen der Verwendung des Begriffes "Schweinchen" bezogen auf seine Person zurückgewiesen wurde.

    den Beschluss des Landgerichts Köln vom 12. Mai 2009, 28 O 361/08, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "3.

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Der Antrag umschreibt das begehrte Verbot nicht derart abstrakt wie ein Unterlassungsantrag, der sich auf die bloße Wiedergabe des gesetzlichen Verbotstatbestandes beschränkt (BGH NJW 2000, 1792, 1793; NJW 1995, 3187, 3188).

    Weiter kann zur Konkretisierung eines begehrten Verbotes eine Auslegung des Antragsinhalts unter Heranziehung des Sachvortrages des Klägers erfolgen (BGH NJW 1995, 3187, 3188).

  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Solche Folgen sind vielmehr im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüberzustellen (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, 10 U 15/07).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Es besteht kein Zweifel daran, dass er sich gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH NJW 2005, 2550, 2551; NJW 2003, 3046, 3047; WRP 1992, 560, 561).
  • KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07

    Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    den Beschluss des Kammergerichts vom 19. Juni 2007, 9 W 75/07, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten und / oder veröffentlichen und / oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Sechzehnfache erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte" gegen den Betreiber der Buskeismus-Site".
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Dies allein rechtfertigt die Berichterstattung zwar nicht, da auch in diesem Bereich dem Einzelnen grundsätzlich die Bestimmung darüber vorbehalten bleibt, weicher Öffentlichkeit er persona! vorgestellt wird (BVerfG NJW 1973, 1226 - Lebach).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Der Antrag umschreibt das begehrte Verbot nicht derart abstrakt wie ein Unterlassungsantrag, der sich auf die bloße Wiedergabe des gesetzlichen Verbotstatbestandes beschränkt (BGH NJW 2000, 1792, 1793; NJW 1995, 3187, 3188).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09
    Im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH NJW 2005, 2550, 2551; NJW 2003, 3046, 3047; WRP 1992, 560, 561).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.07.2010 - 239 C 281/09

    Zur Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über das

    Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az.: 27 O 705/09; Urteil vom 21.01.2010, Az.: 27 O 938/09).
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