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   LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06   

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LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06 (https://dejure.org/2006,36835)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.12.2006 - 27 O 722/06 (https://dejure.org/2006,36835)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 27 O 722/06 (https://dejure.org/2006,36835)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist dann der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. O.; NJW 1992, 1312, 1313 [BGH 10.12.1991 - VI ZR 53/91] ) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a. a. O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdn. 4.4 und 4.5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht - sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht - sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung kann der Äußernde vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen ( BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f.).
  • KG, 19.11.2007 - 10 U 133/07

    Schutz der Anonymität: Identifizierende Berichterstattung über eine

    Er hat sich in dem vor dem Landgericht (27 O 722/06) und dem Senat (10 U 722/06) geführten Rechtsstreit auch nicht darauf berufen, dass nur anonymisiert hätte berichtet werden dürfen, sondern beanstandet, dass der Artikel den Lesern die Schlussfolgerung nahe lege, er sei mit dem verhörenden Beamten "S." identisch.

    Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung vom 22. Juni 2006 durch Urteil vom 7. Dezember 2006 wieder aufgehoben (27 O 722/06).

  • KG, 03.05.2007 - 10 U 20/07

    Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines

    Der Versuch des Be-amten diese Berichterstattung verbieten zu lassen war erfolglos, da bereits nach Auffassung des Landgerichts durch die Formulierung gerade nicht der Eindruck erweckt worden sei, der klagende BKA -Mitarbeiter sei "Sam" (Urteil vom 7.12.2006, Gesch.-Nr. 27 O 722/06).
  • KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06

    Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines

    Die Beklagte durfte über die zivilrechtliche Auseinandersetzung (Verfahren 27 0 722/06 des Landgerichts Berlin) sowie das weitere presserechtliche Vorgehen des Klägers (Aufforderung zur Richtigstellung und Zahlung einer Geldentschädigung) berichten.
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