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LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Keine Fabrikneuheit eines Neuwagens bei Vergrößerung des Tankvolumens
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezeichnung eines Pkw bzw. Neuwagens als fabrikneu bei technischen Änderungen einzelner Bauteile; Auswechslung des Tanks in einer Baureihe als wesentliche Änderung und Weiterentwicklung der Technik; Informationspflicht des Fahrzeughändlers hinsichtlich des technischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04
- OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges
Auszug aus LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04
Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabrikneu ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018).Ein Fahrzeug ist dann unverändert weitergebaut, wenn es keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (vgl. BGH NJW 2000, 2018).
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist
Auszug aus LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist dann nicht mehr fabrikneu, wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (…vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 2004, 160).
- OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
Zusicherung bei Neuwagenkauf
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 78/04 - wird zurückgewiesen.