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   LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05   

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https://dejure.org/2005,43598
LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05 (https://dejure.org/2005,43598)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - 27 O 782/05 (https://dejure.org/2005,43598)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2005 - 27 O 782/05 (https://dejure.org/2005,43598)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ; Begrenzung der Bildnisveröffentlichungen auf die Funktion einer Person von zeitgeschichtlicher Bedeutung ; Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Begriff der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Eine Begrenzung der Bildnisveröffentlichungen auf die Funktion einer Person von zeitgeschichtlicher Bedeutung würde demgegenüber das öffentliche Interesse, welches solche Personen berechtigterweise wecken, unzureichend berücksichtigen und zudem eine selektive Darstellung begünstigen, die dem Publikum Beurteilungsmöglichkeiten vorenthielte, die es für Personen des gesellschaftlich-politischen Lebens wegen ihrer Leitbildfunktion und ihres Einflusses benötigt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1025 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Soweit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021 ff. [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ) entgegensteht - woran allerdings Zweifel bestehen, da sie sich naturgemäß nicht mit der erst später getroffenen Entscheidung des EGMR auseinandersetzt -, so ist die grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG bestehende Bindungswirkung hieran gelockert (Kammergericht a.a.O.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Abschnitt 5 Rdz. 60).

    Hiervon kann vorliegend auch dann nicht ausgegangen werden, wenn man berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur 'wertvolle' Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f.).

  • OLG Hamburg, 28.03.1996 - 3 U 198/95
    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Diese sind aber letztlich in der Geltung der Kerntheorie auch für Bildnisse (vgl. BGH NJW 1997, 3087 [BGH 17.07.1997 - I ZR 40/95] ; OLG Hamburg NJWE-WettbR 1996, 249) begründet, an der aber zum Schütze des Betroffenen vor Verbotsumgehungen festzuhalten ist.".
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Diese sind aber letztlich in der Geltung der Kerntheorie auch für Bildnisse (vgl. BGH NJW 1997, 3087 [BGH 17.07.1997 - I ZR 40/95] ; OLG Hamburg NJWE-WettbR 1996, 249) begründet, an der aber zum Schütze des Betroffenen vor Verbotsumgehungen festzuhalten ist.".
  • LG Berlin, 19.05.2005 - 27 O 73/05
    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben auch keine höherrangige Bindungswirkung als solche des EGMR (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19. Mai 2005, 27 O 73/05).
  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Es entspricht aber dem Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG , dass Prominente bei rein privaten Tätigkeiten im Alltagsleben vor einer Verfolgung durch Fotografen geschützt werden (Kammergericht AfP 2004, 564 [KG Berlin 29.10.2004 - 9 W 128/04] ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Dabei ist das Grundgesetz völkerrechtsfreundlich, d.h. nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht entsteht (BVerfG NJW 2004, 3407 [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] ).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Für eine Einschränkung des Tenors besteht deshalb kein Anlass ( LG Berlin Urt. v. 24. Februar 2005, 27 O 26/05 ; vgl. auch BGH NJW 2005, 56 [BGH 28.09.2004 - VI ZR 305/03] -58).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Indes haben absolute Personen der Zeitgeschichte nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber auch außerhalb von Orten der Abgeschiedenheit ein Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre (EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]).
  • LG Berlin, 24.02.2005 - 27 O 26/05

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen aus der privaten

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05
    Für eine Einschränkung des Tenors besteht deshalb kein Anlass ( LG Berlin Urt. v. 24. Februar 2005, 27 O 26/05 ; vgl. auch BGH NJW 2005, 56 [BGH 28.09.2004 - VI ZR 305/03] -58).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • KG, 06.11.2006 - 10 U 6/06

    Unterlassung von Bildnisveröffentlichungen; Hinreichend bestimmter Antrag des zu

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. November 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 782/05 - geändert:.

    die Klage unter Abänderung des am 22. November 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 27 O 782/05 - abzuweisen.

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