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   LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08   

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https://dejure.org/2009,34248
LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08 (https://dejure.org/2009,34248)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.07.2009 - 27 S 16/08 (https://dejure.org/2009,34248)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 27 S 16/08 (https://dejure.org/2009,34248)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08
    Es kommt allein darauf an, ob die Beauftragung des Rechtsanwalts aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war ( BGH NJW 2006, 1065 [BGH 10.01.2006 - VI ZR 43/05] ; NJW 1990, 2060 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 110/89] ), was vorliegend der Fall war.

    Der Geschädigte kann daher in einer derartigen Lage den Schädiger auf vollen Ersatz der Kosten in Anspruch nehmen und ist lediglich zur Abtretung seiner Ansprüche auf Rückgewähr einer etwaigen Zuvielzahlung verpflichtet (KG a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1990, 2060 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 110/89] ; KG, 10. Zivilsenat , Urteil vom 2.3. 2006 - 10 U 102/05 ), was vorliegend geschehen ist.

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, dass der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne ( BGH NJW 2001, 3190, 3192 [BGH 19.07.2001 - IX ZR 62/00] ).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08
    Es kommt allein darauf an, ob die Beauftragung des Rechtsanwalts aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war ( BGH NJW 2006, 1065 [BGH 10.01.2006 - VI ZR 43/05] ; NJW 1990, 2060 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 110/89] ), was vorliegend der Fall war.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08
    Danach kommt es auch darauf an, ob die geltend gemachten Kosten vom Geschädigten im Innenverhältnis an den für ihn tätigen Rechtsanwalt zu zahlen sind (vgl. BGH AfP 2008, 189 [BGH 04.12.2007 - VI ZR 277/06] ).
  • LG Berlin, 19.03.2009 - 27 O 1234/08

    Niedrigerer Streitwert bei Online-Publikationen

    Auszug aus LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08
    Den genannten Erwägungen steht auch die Entscheidung der Kammer in dem Verfahren 27 O 1234/08 nicht entgegen, in der ausdrücklich offengelassen worden ist, ob es sich um eine oder verschiedene Angelegenheiten mehrerer Störer handelte, und dahingestellt blieb, ob "die Zweckmäßigkeit einer größeren Übersichtlichkeit einer getrennten Verfolgung von Ansprüchen die Art der gebührenrechtlichen Abrechnung determinieren soll".
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris veröffentlicht ist (Urteil vom 7. Juli 2009 - 27 S 16/08), führt aus:.
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