Rechtsprechung
LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- MIR - Medien Internet und Recht
MeinProf.de - Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge - unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter - scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.
- markenmagazin:recht
§ 823 BGB; § 1004 BGB; Art. 1 GG; Art. 2 GG; § 253 ZPO; § 313 ZPO
MeinProf.de haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzung - openjur.de
- Telemedicus
Bewertung von Professoren im Internet - Meinprof.de
- Telemedicus
Bewertung von Professoren im Internet - Meinprof.de
- JurPC
Meinprof.de
- aufrecht.de
Meinprof.de haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) ; Zulässigkeit von auslegungsbedürftigen Begriffen in einem Unterlassungsantrag
- foren-und-recht.de
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Meinprof.de
- kanzlei.biz
Keine generelle Prüfpflicht eines Forenbetreibers für Beiträge Dritter
- archive.org
- datenschutz.eu
- rechthaber.com
- buskeismus.de
Fall meinprof.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Die öffentliche Bewertung von Hochschullehrern im Internet ist auch in scharfer Form zulässig
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Dem Betreiber eines Internetforums obliegt keine allgemeine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von Einträgen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Dem Betreiber eines Internetforums obliegt keine allgemeine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von Einträgen
- heise.de (Pressebericht, 27.06.2007)
Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung von "MeinProf.de" für fremde Bewertung
- beck.de (Leitsatz)
Haftung für Internetportal - "meinprof.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Haftung von "MeinProf.de" für fremde Bewertung
- 123recht.net (Kurzinformation, 7.6.2007)
Forenhaftung - meinprof.de Recht gegeben
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 28.6.2007)
Forenhaftung - meinprof.de
Besprechungen u.ä. (2)
- rechtzweinull.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Civil Serf - Gefährliche Inhalte oder wie kritisch darf man bloggen? (RA Dr. Carsten Ulbricht)
- 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 28.6.2007)
Forenhaftung - meinprof.de
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2007 - 7 C 208/06
- LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Papierfundstellen
- MMR 2007, 668
- MIR 2007, Dok. 243
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Der Gebrauch solcher Begriffe kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig und sogar geboten sein (BGH WRP 1998, 42, 46).Welche weiteren Verletzungsformen - jenen unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115), vermag die Kammer mangels jeglichen Sachvortrags nicht zu erkennen.
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH NJW 2000, 2195, 2196), wobei auch in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen muss (BGH WRP 2000, 1258, 1260).Auslegungsbedürftige Begriffe im Antrag und in der Urteilsformel sind nicht generell unzulässig sind (BGH NJW 2000, 2195, 2196).
- BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93
Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Zur Konkretisierung eines begehrten Verbotes kann eine Auslegung des Antragsinhalts unter Heranziehung des Sachvortrages des Klägers erfolgen (BGH NJW 1995, 3187, 3188).Vorliegend umschreibt der Antrag das begehrte Verbot jedoch derart abstrakt wie ein Unterlassungsantrag, der sich auf die bloße Wiedergabe des gesetzlichen Verbotstatbestandes beschränkt (BGH NJW 2000, 1792, 1793; NJW 1995, 3187, 3188).
- BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90
Unbestimmter Unterlassungsantrag II
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH NJW 2005, 2550, 2551; NJW 2003, 3046, 3047; WRP 1992, 560, 561). - BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82
Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa - …
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Zwar stellt jede durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (BGH NJW 1984, 436). - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Verbreiter ist jeder, der - wie hier - an der Verbreitung einer Behauptung mitwirkt (BGH NJW 1986, 2503 [2504] - Ostkontakte). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbenermittler und Rechtsberatung
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH NJW 2005, 2550, 2551; NJW 2003, 3046, 3047; WRP 1992, 560, 561). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
9 Abgesehen davon, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handeln dürfte, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 686, 688), ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert. - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH NJW 2000, 2195, 2196), wobei auch in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen muss (BGH WRP 2000, 1258, 1260). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07
Welche weiteren Verletzungsformen - jenen unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115), vermag die Kammer mangels jeglichen Sachvortrags nicht zu erkennen. - BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
- BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
Das Bestehen einer solchen Prüfungspflicht führt aber nur dann zu einem Unterlassungsanspruch, wenn der Störer nach Kenntniserlangung und Prüfung die Störung nicht unverzüglich beseitigt (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 2004, 507, 508 ; LG Berlin, CR 2007, 742, 743).