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LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 24/10 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.11.2010 - 225 C 130/10
- LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 24/10
- BGH, 17.04.2012 - VI ZR 142/11
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei …
Wegen der anderen beiden Abmahnschreiben richtete er entsprechende Forderungen auch an die ... AG und die ... GmbH, die Gegenstand der Parallelverfahren 27 S 21/10 (AG Charlottenburg 226 C 128/10) und 27 S 24/10 (AG Charlottenburg 225 C 130/10) sind.Hinsichtlich des weitergehend geltend gemachten Schadens war die Berufung zurückzuweisen, da der Kläger nicht berücksichtigt hat, dass es sich bei den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen gegen die Beklagte sowie gegen die frühere ... GmbH sowie die frühere ... GmbH in den Parallelverfahren 27 S 24/10 (AG Charlottenburg 225 C 130/10) und 27 S 21/10 (AG Charlottenburg 226 C 128/10) um eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG handelt.