Rechtsprechung
KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Drogenhändler und der Scheinkauf
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kriminalamt verlangt von Drogendealer nach Scheinkauf Rückzahlung des Kaufpreises
- lto.de (Kurzinformation)
Drogen-Scheinkauf - Dealer muss Kaufpreis zurückzahlen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kriminalbehörde kann von einem Drogendealer nach einem Scheinkauf das verwendete Geld zurückverlangen
- Jurion (Kurzinformation)
Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Drogenhändler muss Geld aus Scheinkauf zurückerstatten
Besprechungen u.ä.
- jura-intensiv.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Drogenhändler muss von polizeilichem Scheinkäufer erhaltenes Geld zurückzahlen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2014 - 33 O 114/14
- KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Leistung im Sinne der §§ 812 ff. BGB ist entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin nicht nur die Tilgung einer vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit, sondern nach allgemeiner Auffassung immer noch die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens (BGH, Urteil vom 04.02.1999 III ZR 56/98 , Rndr. - BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten …
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Scheinkäufern fehlt es regelmäßig an dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz (BGH Urteil vom 05.07.1988, 1 StR 212/88, Rdnr. 5). - BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Ein Zusammenhang zwischen diesen strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Regelungen bestehen nur insoweit, als im Rahmen der Prüfung des § 73 c StGB durch die Strafgerichte etwaige zivilrechtliche Ansprüche zu berücksichtigen sind (vgl. BGH Urteil vom 29.06.2010 1 StR 245/09 Leitsatz zu 3. und Rdnr. 62 f., Juris).
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Vorsorglich sei angemerkt, dass eine Leistung nicht in der Übertragung des Eigentums vorliegt, da die Übereignung des als Kaufpreis gezahlten Geldes nichtig ist (BGH Urteil vom 04.11.1982 4 StR 451/82 Leitsatz, Juris). - BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde …
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Daher ist zumindest von einem Durchgangserwerb auszugehen (BGH Urteilt vom 04.02.2009 2 StR 504/08 Rdnr. 4, Juris). - BGH, 21.06.2007 - 3 StR 216/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vertrauensperson der Polizei; …
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Dies setzt voraus, dass die Vertrauensperson der Polizei einen Dritten eigenmächtig und entgegen der ausdrücklichen Anweisung der Polizei zu einem Betäubungsmittelvergehen anstiftet (…BGH Urteil vom 18.11.1999 1 StR 221/99 Rdnr. 47; Beschluss vom 21.06.2007 3 StR 216/07, Leitsatz zu 2., Juris). - BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03
Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
So ist höchstrichterlich geklärt, dass bereits Täter und nicht lediglich Gehilfe ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt, wenn auch nur vorübergehend, erlangt hat (BGH Urteil vom 12.08.2003 1 StR 127/03 Leitsatz zu 2., Rdnr. 5, Juris). - BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Auszug aus KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14
Dies setzt voraus, dass die Vertrauensperson der Polizei einen Dritten eigenmächtig und entgegen der ausdrücklichen Anweisung der Polizei zu einem Betäubungsmittelvergehen anstiftet (BGH Urteil vom 18.11.1999 1 StR 221/99 Rdnr. 47; Beschluss vom 21.06.2007 3 StR 216/07, Leitsatz zu 2., Juris).