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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90   

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https://dejure.org/1991,3017
OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1991,3017)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.1991 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1991,3017)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 1991 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1991,3017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1564
  • NJW 1992, 2376 (Ls.)
  • VersR 1992, 754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
    Zwar trifft den Arzt die Beweislast dafür, daß der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (BGH NJW 1990, 2929).

    Indes ist der Arzt mit der Beweislast für seine Behauptung, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben, nur dann zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (BGH NJW 1990, 2929; Revisionsurteil des BGH vom 07.04.1992 S. 14, 15).

  • OLG Hamm, 06.06.1991 - 27 U 27/91
    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
    So hat etwa in dem Rechtsstreit 27 U 27/91 der auf Schilddrüsenerkrankungen spezialisierte Sachverständige Prof. Dr. B. ausgeführt, die Darstellung des Nervus recurrens bei Schilddrüsenoperationen werde in der medizinischen Wissenschaft nach wie vor kontrovers diskutiert.
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 27 U 83/91

    Arzthaftung Psychiatrie Suizidgefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
    Haftungsrecht Arzthaftung Pflicht der psychiatrischen Klinik gegenüber suizidgefährdetem Patienten OLG Köln 01.04.92 27 U 83/91 BGB § 844.
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten unter dem 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - das Urteil vom 10. April 1991 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
    abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluß medizinisch unvernünftig ist (BGHZ 90, 105; BGH, Urteil vom 09.11.1993 - VI ZR 248/92 -, S. 12).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer;

    Einer Patientin, die nach einer Operation eine Schädigung des linken Stimmbandnervs mit dauerhafter Heiserkeit erlitt, hat das OLG Köln (Urteil vom 10. April 1991, Az. 27 U 152/90; Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 1793) einen Betrag von DM 25.000,-- (entspricht ca. EUR 12.782,--) zuerkannt.
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 27 U 178/89

    Aufklärungspflicht; Operation; Streßinkontinenz; Blasenhalshebung; Lyoduraband;

    Andererseits hatte sich die Klägerin nicht - worauf der Senat in seiner Entscheidung vom 10. April 1991 (27 U 152/90) maßgebend abgestellt hat - aufgrund einer frühzeitigen Vereinbarung des Operationstermins schon vor ihrer stationären Aufnahme auf den bevorstehenden Eingriff eingestellt und damit eine psychische Schranke aufgebaut, die sie trotz nunmehr besserer Erkenntnis von einem Widerruf ihrer Operationsbereitschaft hätte abhalten können.
  • OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01

    Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der

    dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu.
  • OLG Köln, 22.05.1995 - 5 U 299/94

    Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten - hier: handschriftliche Hinweise

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen und von der Kl"gerin angeführten Rechtsstreit 27 U 152/90 (Urteil vom 10.04.1991) wurde n"mlich vorliegend die Kl"gerin nicht etwa im St. B. Krankenhaus zun"chst nur zu einem allgemeinen Untersuchungs- und Besprechungstermin bei dem operierenden Arzt bestellt und sodann erst aufgrund dieses Besprechungstermins ein Aufnahmetermin für einen sp"teren Zeitpunkt vereinbart, die Aufkl"rung dann aber gleichwohl erst an diesem Aufnahmetag durchgeführt; vielmehr war es so, daß die Kl"gerin zun"chst bei ihrem Hausarzt sich wegen eines Knotens an der Schilddrüse hat untersuchen lassen, der sie dann unmittelbar in die Klinik der Beklagten eingewiesen hat.
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   OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90   

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https://dejure.org/1994,10682
OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1994,10682)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.1994 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1994,10682)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 27 U 152/90 (https://dejure.org/1994,10682)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90
    Zwar trifft den Arzt die Beweislast dafür, daß der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (BGH NJW 1990, 2929).

    Indes ist der Arzt mit der Beweislast für seine Behauptung, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben, nur dann zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (BGH NJW 1990, 2929; Revisionsurteil des BGH vom 07.04.1992 S. 14, 15).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten unter dem 7. April 1992 - VI ZR 192/91 - das Urteil vom 10. April 1991 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90
    abzulehnen, auch wenn ein solcher Entschluß medizinisch unvernünftig ist (BGHZ 90, 105; BGH, Urteil vom 09.11.1993 - VI ZR 248/92 -, S. 12).
  • OLG Hamm, 06.06.1991 - 27 U 27/91
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 152/90
    So hat etwa in dem Rechtsstreit 27 U 27/91 der auf Schilddrüsenerkrankungen spezialisierte Sachverständige Prof. Dr. B. ausgeführt, die Darstellung des Nervus recurrens bei Schilddrüsenoperationen werde in der medizinischen Wissenschaft nach wie vor kontrovers diskutiert.
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