Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Direktversicherung, Bezugsrecht, Absonderung, Insolvenz, Geschäftsführer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 47 InsO, § 166 Abs. 2 VVG
Direktversicherung, Bezugsrecht, Absonderung, Insolvenz, Geschäftsführer - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Aussonderungsrechts des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinsichtlich einer Versicherung deren Bezugsberechtigter er ist; Eintritt des Versicherungsfalles als Voraussetzung für das Bestehen eines ...
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 166 Abs. 2; InsO § 47; BetrAVG § 17 Abs. 1
Kein Aussonderungsrecht für einen Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft bei einer Direktversicherung mit nur widerruflichem Bezugsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 47 § 80; VVG § 166 Abs. 2
Aussonderungsrecht des früheren Geschäftsführers an Leistungen aus einer zu seinen Gunsten abgeschlossenen und nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter widerrufenen Direktversicherung? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.07.2005 - 10 O 218/05
- LG Münster, 15.09.2005 - 10 O 218/05
- OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 719
- NZI 2006, 406
- VersR 2006, 915
- NZA-RR 2006, 428
- NZG 2006, 949
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).Dieses entsprach bisher einhelliger Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 92, 1) als auch des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IX. Zivilsenats (NJW 2002, 3253 m.w.N.).
- BGH, 22.09.2005 - IX ZR 85/04
Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).Dieses Erkenntnis hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit einem Hinweisbeschluss vom 22. September 2005 (ZIP 2005, 1836) gebilligt, ohne jedoch seine abweichende frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufzugeben.
- BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04
Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hat jedoch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 8. Juni 2005 (ZIP 2005, 1373) die Widerruflichkeit des Bezugsrechtes in der Insolvenz verneint und ein Absonderungsrecht des Dienstverpflichteten (dort eines Arbeitnehmers) angenommen.
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01
Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836).Dieses entsprach bisher einhelliger Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 92, 1) als auch des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IX. Zivilsenats (NJW 2002, 3253 m.w.N.).
- BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03
Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Insolvenzrechtlich stellen sich die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in einen zusätzlichen Wertungswiderspruch zu der anderweitigen Rechtsprechung des IX. Zivilsenats, wonach ein vorläufiger Insolvenzverwalter berechtigt ist, vertragsgemäß ausgeführte Lastschriften zurückzuholen (BGHZ 161, 49). - BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78
Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Das gilt aber nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, die wie ein Unternehmer anzusehen sind und als solche nicht unter den Anwendungsbereich des BetrAVG fallen (BGHZ 77, 94). - KG, 17.05.1977 - 6 U 2447/76
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 27 U 159/05
Darunter fallen grundsätzlich auch GmbH-Geschäftsführer (BAG, NJW 1978, 828).
- LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06
Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, …
Dagegen rechtfertigten die Interessen eines redlichen vertragstreuen Arbeitgebers es nicht, im Falle seiner Insolvenz dem versicherten Arbeitnehmer sein Bezugsrecht allein deshalb zu entziehen, um die Zugriffsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger erweitern zu können (BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 30/04 = VersR 2005, 1134 ff.; BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 134/05 = DB 2006, 1488 ff.; BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 85/04 = ZIP 2005, 1836 f.; zuvor schon OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2001 - 12 U 299/00 = VersR 2001, 1501 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 93/00 = VersR 2002, 86 ff.; ablehnend LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2006 - 27 U 159/05 = VersR 2006, 915 f.; Hinkel, ZInsO 2005, 796, 797; Dziesiaty, jurisPr-InsR 17/2005, Anm. 3). - LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06
Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei …
Die gegen diese Rechtsprechung geführte Kritik des Beklagten (vgl. auch OLG Hamm, 24.01.2006, 27 U 159/05, ZIP 2006, S. 719; LAG Hamm, 15.02.2006, 3 Sa 2064/05, juris, Revision anhängig unter 3 AZR 334/06) verfängt im Fall der hier vorliegenden insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.