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   OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93   

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https://dejure.org/1993,9681
OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht, sobald ein daneben zügig weiter fahrender Pkw durch das Ausschwenken gefährdet wird

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht, sobald ein daneben zügig weiter fahrender Pkw durch das Ausschwenken gefährdet wird

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Der Zeuge V musste - auch unterstellt, seine Fahrspur war zu Beginn des Vorbeifahrens frei - damit rechnen, dass es im Falle des zu erwartenden Ausschwenkens des Aufliegers bei einer Weiterfahrt zur Kollision kommen würde (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    In der konkreten Abwägung sind die jeweiligen Verursachungsbeiträge - einen Verstoß auch des Beklagten zu 1. gegen § 1 Abs. 2 StVO unterstellt - auch nach Auffassung des Senats gleich schwer zu gewichten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93, NZV 1994, 399).

  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Sachverhalt einer Entscheidung vom 16. Dezember 1993 (-27 U 167/93 - NZV 1994, 399), in der das OLG Hamm zur einer hälftigen Schadensteilung kommt.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98

    Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

    Dies setzt jedoch voraus, daß sich der Führer des Fahrzeugs der Klägerin während des Anfahrvorgangs des Lkw noch hinter diesem befunden hätte (so die Konstellation in der Senatsentscheidung in NZV 1994, 399).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 191/03

    Unfall im Straßenverkehr wegen Hineinstellen eines Lastzuges vor einer Rotlicht

    3) Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Führer eines abbiegenden Sattelzuges verpflichtet ist, den Abbiegevorgang sofort abzubrechen, wenn es durch das ausschwenkende Heck zur Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers auf der daneben liegenden Fahrspur kommen kann (OLG Hamm, NZV 1994, 399).
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