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   OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89   

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OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89 (https://dejure.org/1990,2159)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.1990 - 27 U 169/89 (https://dejure.org/1990,2159)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 27 U 169/89 (https://dejure.org/1990,2159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubte Handlung; Unterlassen; Unterlassen der Verabreichung von Medikamenten; Behandlungsfehler; Grober Behandlungsfehler

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 Abs. 1, §§ 611, 823

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 2 O 605/87
  • OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 800
  • VersR 1991, 186
  • JR 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Ob insoweit ein positiver Befund zum Nachteil der Beklagten zu unterstellen wäre (vgl. dazu BGH NJW 1988, 2949), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH Vers.R 1986, 366, 367; NJW 1988, 2949) reicht es im Falle eines groben Behandlungsfehlers für die Haftung aus, daß der Fehler generell zur Verursachung des eingetretenen Schadens geeignet ist; wahrscheinlich braucht der Eintritt eines solchen Erfolges nicht zu sein.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Die Ursächlichkeit ist erst bewiesen, wenn dafür eine derart hohe Wahrscheinlichkeit spricht, daß Zweifel schweigen, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1970, 946; 1973, 1925).
  • BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87

    Deliktsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines - zur Beweislastumkehr

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob der Fehler im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (vgl. BGH NJW 1988, 1511) aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. BGH NJW 1983, 2080).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob der Fehler im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (vgl. BGH NJW 1988, 1511) aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. BGH NJW 1983, 2080).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Ein Diagnoseirrtum im Sinne einer Fehlinterpretation der erhobenen Befunde ist dann als grob zu bezeichnen, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt (BGH NJW 1988, 1513), wobei ferner gravierend das Nichterheben gebotener Kontrollbefunde ins Gewicht fällt.
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
    Zwar sind generelle Definitionen nur bedingt tauglich (vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. , Seite 118), in Frage kommen aber vor allem Verstöße gegen elementare Behandlungsregeln, gegen elementare Erkenntnisse der Medizin (vgl. etwa BGH VersR 1986, 366), therapeutisch insbesondere grundloses Nichtanwenden einer Standardmethode zur Bekämpfung bekannter Risiken (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Steffen a.a.O., Seite 121/122).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Soweit ersichtlich, wird der Arzt jedoch überwiegend in seiner Entscheidung, ob er ein zugelassenes Arzneimittel außerhalb des Rahmens der erteilten Zulassung verordnen bzw anwenden will, als arzneimittelrechlich frei angesehen (s OLG Köln vom 30. Mai 1990 - 27 U 169/89 -, VersR 1991, 186, 188 f - Aciclovir - mit Anm Deutsch aaO 189 sowie Giesen, JR 1991, 464; ferner BGH vom 5. Dezember 1995, NJW 1996, 1593, 1597 : kein Anspruch gegen einen Patent-Inhaber auf Erteilung einer Zwangslizenz zur Herstellung eines Arzneimittels für eine vom Patent-Inhaber nicht in Anspruch genommene Indikation ua deshalb, weil dem behandelnden Arzt die Verwendung für die nicht zugelassene Indikation "nicht verschlossen" ist; ferner Deutsch, Medizinrecht, 4. Aufl 1999, RdNr 728; aA anscheinend Hennies, ArztR 1996, 95, 96: Durch Verabreichen eines Arzneimittels für eine nicht zugelassene Indikation verstoße der Arzt gegen § 21 Abs. 1 AMG); hierbei habe er allerdings uU gesteigerte Sorgfaltspflichten zu beachten (zB bei der Aufklärung des Patienten und der Dokumentation; s hierzu insgesamt Wartensleben, ArztuR 2/1997, 3).
  • OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91

    Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld

    Die hier vorliegende Unterlassung von Befunderhebungen ist als grober Behandlungsfehler zu bewerten, der eine Beweislastumkehr rechtfertigt (siehe hierzu auch BGH NA-Beschluß v. 26.05.1992 - VI ZR 306/91 - NJW 1992, 2971 und die zugrundeliegende Entscheidung des OLG Stuttgart v. 26.09.1991 - VersR 1992, 1361 - Ls = NJW 1992, 2970 , vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen auch OLG Stuttgart v. 21.06.1990 - VersR 1991, 821 ; OLG München v. 06.06.1991 - VersR 1992, 964 : grober Behandlungsfehler bei Mängeln der Befunderhebung und Diagnosestellung; OLG Köln v. 30.05.1990 - VersR 1991, 186 ; OLG Saarbrücken v. 07.12.1989 - VersR 1991, 427; OLG Oldenburg v. 29.05.1990 - VersR 1991, 1243 = NJW-RR 1990, 1363 ; OLG Hamm v. 29.11.1977 - VersR 1979, 826).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.1999 - 1 U 926/98

    Voraussetzungen eines groben Diagnoseirrtums; 60.000 DM Schmerzensgeld wegen

    Auch eine Reihe von Behandlungsfehlern kann zusammengenommen einen groben Behandlungsfehler darstellen (vgl. OLG Köln NJW-RR 91, 800).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2005 - 4 O 10813/02
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG Köln vom 30.05.1990 (Az. 27 U 169/89) hingewiesen hat, aus dem sich ergebe, dass ein Patient einen Anspruch darauf habe, dass ein Medikament aus dem "Off Label-Use"-Bereich eingesetzt werde, wenn andere Medikamente nicht vergleichbar wirksam werden könnten, wird diese Ableitung von den Gründen dieser Entscheidung, die im übrigen durch den Abschluss eines Vergleichs im Revisionsverfahren in Wegfall geraten ist, nicht gedeckt.
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 8 U 33/03

    Arzthaftung: Fehlender Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

    Bei Symptomen einer bedrohlichen Erkrankung darf sich der Arzt insbesondere nicht mit Arbeitshypothesen aufhalten, sondern er hat unverzüglich mit differentialdiagnostischen Erkenntnismitteln die in Frage kommenden Ursachen abzuklären (vgl. Laufs, Arztrecht, 5. Auflage, Rz. 495; BGH, VersR 1985, 886; OLG Köln, VersR 1991, 186).
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