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   OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01   

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OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01 (https://dejure.org/2001,20669)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2001 - 27 U 18/01 (https://dejure.org/2001,20669)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2001 - 27 U 18/01 (https://dejure.org/2001,20669)
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  • duessellaw.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Der Wendepunkt - Anmerkung zum "ftp-Explorer"-Urteil

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Buchstabenzusammenstellungen verfügen auch dann, wenn sie als Wort nicht aussprechbar sind, über eine grundsätzlich innerhalb der Bandbreite des Normalen einzustufende Kennzeichnungskraft, die allenfalls infolge der allgemeinen Neigung des Verkehrs zum Gebrauch von Abkürzungen als gemindert anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1996, 202, 204 - UHQ - sowie jüngst BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds - zur Unterscheidungskraft nicht aussprechbarer Buchstabenkombinationen als Unternehmenskennzeichen; vgl. im übrigen auch Ingerl/Rohnke, § 14 MarkenG, Rdn. 205, 207 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Buchstabenzusammenstellungen verfügen auch dann, wenn sie als Wort nicht aussprechbar sind, über eine grundsätzlich innerhalb der Bandbreite des Normalen einzustufende Kennzeichnungskraft, die allenfalls infolge der allgemeinen Neigung des Verkehrs zum Gebrauch von Abkürzungen als gemindert anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1996, 202, 204 - UHQ - sowie jüngst BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds - zur Unterscheidungskraft nicht aussprechbarer Buchstabenkombinationen als Unternehmenskennzeichen; vgl. im übrigen auch Ingerl/Rohnke, § 14 MarkenG, Rdn. 205, 207 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Die genannten Merkmale stehen zueinander in einer Wechselwirkung (vgl. BGH GRUR 1993, 972, 975 - Sana/Schosana; 1997, 221 - Canon; 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; Teplitzky, GRUR 1996, 1, 3 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Die genannten Merkmale stehen zueinander in einer Wechselwirkung (vgl. BGH GRUR 1993, 972, 975 - Sana/Schosana; 1997, 221 - Canon; 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; Teplitzky, GRUR 1996, 1, 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01

    Ftp-Explorer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Es sei deshalb namentlich (und stellvertretend) aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.5.2001 (4 U 33/01) wiedergegeben (vgl. Anl. B 39 b, Urteilsabdruck S. 5 f.):.
  • OLG München, 14.11.1996 - 6 U 4761/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Die Beklagte beruft sich insofern ohne Erfolg auf den mit der M... Corporation und der Tochterunternehmung M... GmbH vor dem Oberlandesgericht München (6 U 4761/96) am 14.11.1996 abgeschlossenen Vergleich, wonach sie, die Beklagte, der M... Corporation und deren Tochterunternehmen die unbeschränkte weltweite und unbefristete Nutzung der Marke "Explorer" gestattet hat.
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01
    Aus beschreibenden Begriffen abgeleitete Bezeichnungen sind im Allgemeinen nur von geringer Kennzeichnungskraft (vgl. BGH GRUR 1995, 808, 810 - P3-plastoclin).
  • OLG Köln, 19.07.2002 - 6 U 17/02

    Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Gemeinschaftsmarken - Verfassungsmäßigkeit -

    Zur Frage der rechtserhaltenden Benutzung beruft sie sich ergänzend auf das als Anlage OLG 1 (= Bl.489 ff) vorgelegte Urteil des OLG Düsseldorf - 27 U 18/01 - , in dem ausgeführt worden ist, dass eine Stärkung der Kennzeichnungskraft von E. durch Microsoft bereits deswegen nicht in Betracht komme, weil Microsoft den Begriff E. nicht in Alleinstellung, sondern etwa als Windows-E. oder als Internet-E. verwende.

    Es kommt schließlich hinzu, dass die Verwendung jener jeweils aus zwei Begriffen zusammengesetzten Bezeichnungen eine Benutzung von "E." auch deswegen nicht darstellten würde, weil - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 19.9.2001 - 27 U 18/01 - bereits dargelegt hat (UA S.4) - die nicht glatt beschreibenden Bestandteile "Windows" und "Internet" die Zeichen neben "E." mit prägen würden.

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