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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.1993 - 27 U 191/92   

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https://dejure.org/1993,3826
OLG München, 14.07.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,3826)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,3826)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,3826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von Mehrmengen bei der Ausführung von Erdarbeiten ; Zulässigkeit der Anfechtung eines Prozessvergleiches; Preisfestsetzung durch ein Gericht bei einem Werkvertrag; Gerichtliche Festsetzung neuer Preise durch eine Schätzung; Hinweispflichten einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlangen auf Vergütungsänderung bei Änderung des Mengenansatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Vergütung bei Mengenänderungen in Eventualpositionen? (IBR 1994, 185)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 726
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 09.10.2001 - 32 C 384/00

    Zustandekommen eines Vertrages unter Einbezug der Verdingungsordnung für

    Kommt jedoch - wie hier - eine derartige Vereinbarung nicht zustande und ergibt sich eine Lösung nicht bereits im Wege einer vertraglichen Regelung, so muß letztlich auf eine entsprechende Klage einer Partei das Gericht den neuen Preis festsetzen(OLG Celle, BauR 1982, Seite 381; OLG München BauR 1993, Seiten 726 ff.; OLG Schleswig, BauR 1996, Seiten 127 ff.; OLG Schleswig, BauR 1996, Seite 265 ff.).

    Auch eine Annahme durch schlüssiges (konkludentes) Handeln der Beklagten kommt hier wohl nicht in Betracht, da die Hinnahme der erbrachten Mehrleistung allein und deren Gebrauch neben der ursprünglich vereinbarten Leistung bei einem Einheitspreisvertrag auch bei Mengenüberschreitungen noch nicht eine konkludente Vereinbarung des in dem Nachtragsangeboten geforderten Preises ist (OLG München, BauR 1993, Seiten 726 ff.).

    Da eine Preisfestsetzung durch einen Dritten in dem zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrag zudem ebenso nicht vorgesehen ist, kommt somit hier nur eine Preisfestsetzung durch das erkennende Gericht analog § 315 Abs. 2 BGB i. V. mit § 319 Abs. 1 BGB in Betracht (OLG München, BauR 1993, Seiten 726 ff.; OLG Schleswig, BauR 1996, Seiten 265 ff.).

    Einigen sie sich jedoch nicht - wie hier -, erfolgt die Festsetzung durch das Gericht (OLG Celle, BauR 1982, Seite 381; OLG München, BauR 1993, Seite 726 ff.; OLG Schleswig, BauR 1996, Seite 265 ff.).

    Wenn also in einem Werkvertrag - wie hier - ein Verfahren über die Festsetzung von erhöhten Einheitspreisen nicht geregelt ist (z.B. in der Weise, dass die Festsetzung durch eine dritte Person erfolgen soll), muß das Gericht die Höhe ermitteln (BGH, BauR 1976, Seite 135; OLG Hamm, BauR 1984, Seite 297; OLG München, BauR 1993, Seite 726 ff.; OLG Schleswig, BauR 1996, Seiten 265 ff.).

  • OLG Jena, 11.08.2009 - 5 U 899/05

    Sittenwidrigkeit des Einheitspreises für Mehrmengen

    Wie das Erstgericht unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG München (BauR 1993, 726) bereits zutreffend dargelegt hat, hat der Werkunternehmer der nach § 2 Nr. 3 , Abs. 2 VOB/B die Vereinbarung eines höheren Preises wegen Überschreitung des Mengenansatzes im Werkvertrag verlangt, die Kalkulation des ursprünglichen Angebotes offen zu legen.
  • OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 934/11

    Neubestimmung des Einheitspreises bei erheblicher Überschreitung der vertraglich

    Das muss auf der Grundlage der Kalkulation der Klägerin geschehen (OLG München BauR 1993, 726, 727; Jansen aaO. Rn. 24; Keldungs aaO. Rn. 18).

    Denn Anknüpfungspunkt für die Kostenbeurteilung ist nicht eine hypothetische, an der konzedierten Bauzeit angelehnte Kalkulation, sondern eine Berechnung, die sich an der Konzeption des Arbeitsablaufs durch die Klägerin orientiert (OLG München BauR 1993, 726, 727; Jansen aaO. Rn. 24).

  • OLG Schleswig, 24.08.1995 - 11 U 110/92

    Bemessung des Aufschlags wegen Mingermengen

    Wenn im Werkvertrag ein Verfahren über die Festsetzung der erhöhten Einheitspreise nicht geregelt ist (z.B. in der Weise, daß die Festsetzung durch Dritte erfolgen soll) oder wenn der Weg des § 18 Nr. 2 VOB/B bei Behördenaufträgen nicht beschritten wird, muß das Gericht, ggf. unter Heranziehung eines Sachverständigen, die Höhe ermitteln (Ingenstau/Korbion, 12. Aufl., Rdn. 230, Fußnote 611 i.V.m. § 221 zu § 2 VOB/B m.w.N.; Mantscheff, BauR 79, 389, 395 f.; vgl. auch BGH BauR 76, 135; OLG Hamm, BauR 84, 297 und OLG München BauR 93, 726 für einen Fall der Überschreitung des Mengenansatzes).
  • OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10

    Mehrvergütungsansprüche aus einem Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber

    Bei Lücken in der (Ur-)Kalkulation hat der Auftragnehmer diese nachträglich zu fertigen respektive zu ergänzen (vgl. Kapellmann a.a.O. Rn. 219 und 228; s. auch OLG München BauR 1993, 726 ); gegebenenfalls muss auf die übliche Bauausführung als Bezugsbasis für den Preis der geänderten Leistung abgehoben werden (vgl. Kleine-Möller/Merl a.a.O. Rn. 537).
  • LG Erfurt, 23.08.2005 - 3 O 1867/02

    Restwerklohn für Werkleistungen an einem Bauvorhaben; Kürzungen wegen

    Wird die ursprüngliche Kalkulation nicht offen gelegt und ist auch eine Schätzung dieser Kalkulation nicht möglich, ist das Erhöhungsbegehren unbegründet" (OLG München, BauR 1993, Seite 726).
  • LG Bochum, 23.03.2012 - 2 O 395/08

    Anspruch auf weiteren Werklohn für eine nicht vollständig bezahlte Werkleistung

    Da auch im Vertrag keine Vereinbarung ersichtlich ist, dass der Einheitspreis von einem Dritten zu bestimmen ist, kommt nur eine Festsetzung durch das erkennende Gericht gemäß §§ 315 Abs. 2, 319 Abs. 1 BGB analog in Frage (OLG München BauR 1993, 726, Urt.v. 14.07.1993; OLG Celle BauR 1982, 381, Urt.v. 02.07.1980).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 191/92   

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https://dejure.org/1993,4236
OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,4236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,4236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,4236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Reichweite des Verdienstausfallschadens (Existenzgründung)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgangener Gewinn; Lediglich gedankliche Vorbereitung einer Tätigkeit; Geplante Eröffnung eines Restaurant durch den Geschädigten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 252; ZPO § 287

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 109
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Bloß gedankliche Vorbereitungen für den Aufbau einer selbständigen Existenz stellen keine ausreichende Grundlage für die Prognose der Gewinnentwicklung dar, wenn nicht ein konkretes Planungsstadium wenigstens ansatzweise erreicht wurde (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rdnr. 138 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1994, 109).
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   OLG Köln, 12.05.1993 - 27 U 191/92   

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https://dejure.org/1993,18119
OLG Köln, 12.05.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,18119)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,18119)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 27 U 191/92 (https://dejure.org/1993,18119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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