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OLG München, 03.02.1993 - 27 U 232/92 |
Zitiervorschläge
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Prüfbarkeit von Rechnungen; rechtliches Gehör
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VOB/B § 14
Papierfundstellen
- BauR 1993, 346
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13
Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die …
Das LG ist insoweit - unter zutreffender Einbeziehung der anzunehmenden Fachkunde des von der Beklagten hinzugezogenen Architekten (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1966, VII ZR 124/67, NJW 1967, 342; OLG München, Urteil vom 03.02.1993, 27 U 232/92, BauR 1993, 346 mit Anm. Baden IBR 1993, 372 Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 151 mwN in Fn 520), der hier zudem bereits an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitgewirkt hatte (vgl. Kopfzeile Anlage K 2) - zum einen zu Recht davon ausgegangen, dass die Schlussrechnung der Klägerin - jedenfalls in Bezug auf erbrachte Leistungen aus dem Ursprungsvertrag im o.a. Umfang - einem fachkundigen Architekten ohne weitere Informationen eine hinreichende Möglichkeit bot bzw. bietet, sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu kontrollieren. - OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94
Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von …
Vor allem Nachträge gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang muß der Unternehmer gesondert und im einzelnen so darlegen, daß deren Berechtigung nach Grund und Höhe überprüfbar ist, wobei ihm die besonderen Kenntnisse von ihm eingeschalteter Hilfspersonen zugerechnet werden (BGH NJW 1967, 342; OLG München BauR 1993, 346).