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   OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07   

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OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07 (https://dejure.org/2008,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2008 - 27 U 25/07 (https://dejure.org/2008,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 27 U 25/07 (https://dejure.org/2008,12794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 535 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Vereinbarkeit der Mietnebenkostenabrechnung im Formularmietvertrag mit dem Benachteiligungsverbot und dem Transparenzgebot des § 307 BGB

  • Judicialis

    BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 535 Abs. 1
    Formularmäßige Überbürdung der unbegrenzten Erhaltungslast für ein Gewerberaummietobjekt auf den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    FormularmäßigeÜberbürdung der unbegrenzten Erhaltungslast für ein Gewerberaummietobjekt auf den Mieter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 39/04

    Formularmäßiger Beitritt des Mieters von Geschäftsräumen in einem Einkaufszentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    Der BGH (NJW 2006, 3057) hat eine Klausel, wonach die Kosten einer Werbegemeinschaft eines Einkaufszentrums, der der Mieter beizutreten verpflichtet war, nach Flächen abzurechnen sind, als intransparent angesehen, weil die Höhe der Beiträge nicht bestimmbar ist und keine Höchstgrenze festgesetzt war.Insbesondere im Hinblick auf die Erörterungen des BGH in der letztgenannten Entscheidung hält es der Senat für geboten, die Umlage von Verwaltungskosten einer präzisen Vereinbarung zu unterwerfen.
  • OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 56/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Klausel über die Umlage der Kosten für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    Das OLG Rostock (NZM 2005, 507) hat den Begriff "Kosten des Center-Managements" als intransparent angesehen, weil die Tätigkeitsbereiche des Center-Managements nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt waren.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    2) Nach der vom Landgericht zutreffend herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 06.04.2005 XII ZR 158/01) benachteiligt eine Nebenkostenabrede den Mieter u.a. dann unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sie ihm, abweichend vom gesetzlichen Leitbild, ohne Kostenbegrenzung etwa auf einen bestimmten Prozentsatz der Jahresmiete die Erhaltungslast (Instandhaltung) von gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Flächen und Anlagen auferlegt, weil ihm dadurch auch Kosten übertragen werden, die nicht durch seinen Mietgebrauch veranlasst sind und die nicht in seinen Risikobereich fallen.
  • OLG Köln, 04.07.2006 - 22 U 40/06

    Überraschende Abwälzung der Verwaltungskosten in gewerblichem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    Zugleich hat es die Kosten für das kaufmännische und technische Centermanagement eines Einkaufszentrums dann mangels ausreichender Bestimmtheit als nicht umlagefähig angesehen, wenn daneben Verwaltungskosten geltend gemacht werden.Das OLG Köln (NZM 2006, 701) hat eine entsprechende Klausel nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot, sondern als überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB beanstandet, weil der Mieter nach dem gesamten Inhalt der Nebenkostenregelung mit einem so hohen Betrag nicht zu rechnen brauchte.
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    Das KG (NZM 2002, 954) hat hingegen die Umlage von Verwaltungskosten in einem Formularvertrag verworfen, weil, wie sich aus der Entscheidung ergibt, nicht klar und bestimmt vereinbart sei, dass und wie die Verwaltungskosten für welche Leistungen umgelegt werden dürfen.
  • OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 32/00

    Bestimmtheit des Begriffs "Verwaltungskosten" (Geschäftsräume im Einkaufszentrum)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07
    Das OLG Hamburg (NZM 2002, 388) hat die pauschale Umlage von Verwaltungskosten nicht beanstandet, wobei es davon ausgegangen ist, dass der Begriff in § 26 der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (II.BV) v. 12.10.1990 hinreichend definiert ist.
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Eine solche Regelung zu den Hausmeisterkosten ist nur dann wirksam, wenn der Mieter insgesamt durch eine Kostenobergrenze gegen die "uferlose" Übertragung der Erhaltungslast für Allgemeinbereiche geschützt ist (vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2008, 45, 46; OLG Frankfurt Urteil vom 17. Januar 2008 - 27 U 25/07 - juris Rn. 13; Langenberg Betriebs- und Heizkostenrecht 6. Aufl. Rn. B 95).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08

    Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

    Ob auch die Position "Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung" noch dem Transparenzgebot genügt, ob für den Mieter also ausreichend deutlich wird, dass er hier auch mit Kosten aus dem an sich dem Vermieter obliegenden Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung belastet werden kann, kann dahinstehen (verneinend OLG Frankfurt, Urt. v. 17.01.2008, Az. 27 U 25/07 bei juris sub II. 3b; OLG Köln, 22. Zivilsenat, NZM 2008, 368 sub II. A. 1. c); NZM 2008, 807 sub II. B. 2. c); bejahend OLG Köln, 1. Zivilsenat, NZM 2008, 366).
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