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   OLG Hamm, 19.08.2014 - I-27 U 25/14   

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https://dejure.org/2014,26961
OLG Hamm, 19.08.2014 - I-27 U 25/14 (https://dejure.org/2014,26961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2014 - I-27 U 25/14 (https://dejure.org/2014,26961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2014 - I-27 U 25/14 (https://dejure.org/2014,26961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung, Vorsatzanfechtung, Sozialversicherungsbeitrag, Zahlungseinstellung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Kenntnis der Beklagten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Insolvenzanfechtung, Vorsatzanfechtung, Sozialversicherungsbeitrag, Zahlungseinstellung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Kenntnis der Beklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 133 Abs. 1, 17 Abs. 2 S. 2
    Insolvenzanfechtung; Vorsatzanfechtung; Sozialversicherungsbeitrag; Zahlungseinstellung; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Kenntnis der Beklagten

  • rechtsportal.de

    InsO §§ 133 Abs. 1, 17 Abs. 2 S. 2
    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung bei gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Fehlende Kenntnis des beklagten Sozialversicherungsträgers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 1015
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    In Fällen einer verspäteten Zahlung wird zudem angenommen, dass erst eine mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Zahlungseinstellung umfassend glaubhaft macht (BGH, a.a.O.; NZI 2013, 932, Rn. 12; NZI 2003, 542, Rn. 19; NZI 2002, 91, 93).

    Ferner hat das Landgericht entgegen der Ansicht des Klägers nicht die Rechtsprechung unzutreffend außer Acht gelassen, dass ein Beweisanzeichen bestehen kann, wenn die Schuldnerin infolge der ständigen verspäteten Begleichung der Forderungen der Beklagten einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben hat und demzufolge ersichtlich am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operierte (vgl. BGH, NZI 2013, 932, Rn. 13 m. w. N.; Eilenberger, in: MünchKomm-InsO, 3. Aufl., § 17 Rn. 30).

    Zwar können die sich immer wieder erneuernden Forderungsrückstände der Bewertung entgegenstehen, dass kein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten betroffen war und es sich um lediglich geringfügige Liquiditätslücken handelte (vgl. BGH, NZI 2003, 322; NZI 2010, Rn. 43; NZI 2013, 932, Rn. 13).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    In Fällen einer verspäteten Zahlung wird zudem angenommen, dass erst eine mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Zahlungseinstellung umfassend glaubhaft macht (BGH, a.a.O.; NZI 2013, 932, Rn. 12; NZI 2003, 542, Rn. 19; NZI 2002, 91, 93).

    Zwar kann auch die mehrmonatige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf eine Zahlungseinstellung hindeuten (vgl. z. B. BGH, NZI 2002, 91, 93: Beitragsrückstand von 4 Monaten), dann müssen aber weitere Beweisanzeichen hinzukommen (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    Zwar bildet grundsätzlich die Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen infolge ihrer Strafbewehrtheit (§ 266 a StGB) ein Beweisanzeichen, das den Schluss auf einen Zahlungseinstellung gestatten kann (BGH, NZI 2014, 23, Rn. 13).

    Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es insoweit zudem nicht auf einen Vergleich mit den Personalkosten an, sondern maßgeblich ist der Zuschnitt des gesamten Geschäftsbetriebes der Schuldnerin und der Umfang der gesamten Verbindlichkeiten (vgl. BGH, NZI 2014, 23, Rn. 14).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    Zwar können die sich immer wieder erneuernden Forderungsrückstände der Bewertung entgegenstehen, dass kein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten betroffen war und es sich um lediglich geringfügige Liquiditätslücken handelte (vgl. BGH, NZI 2003, 322; NZI 2010, Rn. 43; NZI 2013, 932, Rn. 13).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    In Fällen einer verspäteten Zahlung wird zudem angenommen, dass erst eine mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Zahlungseinstellung umfassend glaubhaft macht (BGH, a.a.O.; NZI 2013, 932, Rn. 12; NZI 2003, 542, Rn. 19; NZI 2002, 91, 93).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich für seine Auffassung nichts aus dem Beschluss des BGH vom 13.06.2006 (NZI 2006, 591) herleiten; dort bestanden gerade rückständige Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von 6 Monaten.
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    Das Beweisanzeichen der Inkongruenz greift hier jedenfalls deshalb nicht durch, weil nach den Ausführungen oben aus der Sicht der Beklagten im Zeitpunkt der Zahlungen kein Anlass gegeben war, die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin anzunehmen (vgl. dazu BGH, NZI 2014, 68, 69, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 12 U 44/06

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgewähr eines bestimmten Geldbetrages im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
    Zudem kann - entgegen der Ansicht des Klägers und mit der Auffassung der Beklagten sowie derjenigen des Landgerichts - insoweit durchaus von einer regelmäßigen Übung der Schuldnerin ausgegangen werden, dass Zahlungen erst aufgrund von Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen erfolgt sind und diese Umstände deshalb im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung angesichts der kontinuierlichen Fortführung des Geschäftsbetriebes als Beweisanzeichen an Bedeutung verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, ZInsO 2011, 434).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2015 - 12 U 22/14

    Kenntnis der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge von der drohenden

    Vielmehr muss der Kläger die positive Kenntnis der Beklagten von Umständen nachweisen, aus denen sich für sie ergab, dass die Schuldnerin einen wesentlichen Teil ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (s. auch OLG Hamm, Urt. v. 19.08.2014 - I-27 U 25/14 = NZI 2014, 1015, 1016 f. Tz. 20, 22).
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