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   OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98   

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https://dejure.org/1999,4969
OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrschulfahrzeug; Sorgfaltspflichtverstoß eines Fahrlehrers und schuldhafte Verletzung seiner Überwachungspflicht; Verantwortlichkeit für die Führung eines Fahrschulfahrzeugs; Nutzungsausfallentschädigung für eine Dauer ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 3 Abs. 2; BGB § 249
    Haftung wegen mangelhafter Überwachung eines Lkw-Fahrschülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrlehrer - Haftung gegenüber Dritten - Sattelzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1032
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Dieser allgemeinen Auffassung stimmt der Senat zu, zumal dieser auf einer Linie mit der Rechtsprechung des BGH liegt, wonach der Schädiger die Mehrkosten zu tragen hat, die durch unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der Werkstatt entstehen (vgl. BGH VersR 1975, 184).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1987 - 1 U 109/86
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Aufgrund seiner Verantwortlichkeit für die Führung des Fahrschulfahrzeugs hatte er die Fahrweise des Zeugen T1 sorgfältig zu überwachen, um korrigierend eingreifen zu können, wenn dies die Fahrweise des Prüflings erforderte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 24, 25).
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht,

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Dies setzt jedoch voraus, daß sich der Führer des Fahrzeugs der Klägerin während des Anfahrvorgangs des Lkw noch hinter diesem befunden hätte (so die Konstellation in der Senatsentscheidung in NZV 1994, 399).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1984 - 15 U 80/83

    Mehrkosten; Nutzungsausfallanspruch; Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Zwar hat das OLG Düsseldorf in der von den Beklagten angeführten Entscheidung zfs 1984, 298 die Auffassung vertreten, daß eine verzögerte Reparatur nicht zu einem erhöhten Nutzungsausfall führen könne.
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Der Zeuge V musste - auch unterstellt, seine Fahrspur war zu Beginn des Vorbeifahrens frei - damit rechnen, dass es im Falle des zu erwartenden Ausschwenkens des Aufliegers bei einer Weiterfahrt zur Kollision kommen würde (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    Jedem Kraftfahrer - und ganz besonders dem Fahrer eines großen LKW - muss bekannt sein, dass Sattelschlepper beim Abbiegen ausschwenken und dass Lastzuganhänger keineswegs immer in der Spur des Zugfahrzeuges zu fahren pflegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris).

    Zudem sind Auflieger mit lenkbarer Hinterachse bereits seit längerer Zeit in Gebrauch (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris), so dass der Zeuge V als LKW-Fahrer auch mit dessen bauartbedingtem besonderem Ausschwenken rechnen musste.

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten zu 1) verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 1999 - 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273).
  • LG Ravensburg, 09.01.2014 - 2 O 242/13

    Kollision eines Sattelschleppers mit einem rechts überholenden Fahrer

    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten Ziffer 1 verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, Az.; 12 U 325/02).
  • AG Düsseldorf, 10.01.2006 - 33 C 9900/04

    Schadensersatzanspruch eines Halters eines PKW gegen einen Betreiber einer

    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist dem Geschädigten, sofern es sich um mehr als Bagatellschäden handelt, für Telefon, Porto und Fahrtkosten ohne weitere Spezifizierung eine Auslagenpauschale zuzuerkennen (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 2000, 1032).
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