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   KG, 11.01.2000 - 27 U 5302/99   

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https://dejure.org/2000,5612
KG, 11.01.2000 - 27 U 5302/99 (https://dejure.org/2000,5612)
KG, Entscheidung vom 11.01.2000 - 27 U 5302/99 (https://dejure.org/2000,5612)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 27 U 5302/99 (https://dejure.org/2000,5612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Architektenvertrages; Darlegungslast für Übernahme des Risikos der Genehmigungsfähigkeit durch den Bauherrn; Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens ist Rechtsfrage

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architekt schuldet bei der Planung die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen für Bauvorhaben im Rahmen des § 34 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Architektenplanung genehmigungsfähig sein? (IBR 2001, 623)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1985 - 23 U 208/84

    Architektenvertrag; Vertrauensverhältnis; Vertrauensmißbrauch; Fristlose

    Auszug aus KG, 11.01.2000 - 27 U 5302/99
    Selbst wenn die Beklagte von dem Kläger ausdrücklich die Erstellung einer bestimmten, bis in alle Einzelheiten vorgegebenen Planung verlangt hätte, hätte der Kläger für die Genehmigungsfähigkeit nur dann nicht einzustehen, wenn sich die Beklagte über das Risiko einer endgültigen Ablehnung im Klaren war und der Kläger auf die fehlende Genehmigungsfähigkeit hingewiesen hätte, dies unter Ablehnung seiner Gewährleistungspflicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1986, 469, 470; vgl. auch OLG Oldenburg IBR 1985, 435).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Erforderlich ist, dass sich der Auftraggeber bewusst über die Vorschriften des öffentlichen Baurechts hinwegsetzen oder diese an die Grenze des Möglichen "ausreizen" will (BGH, Urteil vom 25.03.1999, a.a.O.) oder der Architekt den Auftraggeber unter Ablehnung seiner Gewährleistungspflicht über die Bedeutung und Tragweite des Verstoßes gegen die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts aufgeklärt und belehrt hat und dann der Versuch, eine Baugenehmung zu erhalten, auf Anweisung des Auftraggebers dennoch unternommen werden soll (KG, Urteil vom 11.01.2000, 27 U 5302/99, BauR 2002, 111).
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